
Diese beziehen sich auf CH-Bürgerinnen und CH-Bürger mit Wohnsitz im Kanton Uri
Eine längerdauernde Landesabwesenheit will gut vorbereitet sein.
Meldepflichtige, auch solche die keinen Militärdienst leisten, die sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, müssen rechtzeitig einen militärischen Auslandurlaub beantragen.
Das entsprechende Formular "Gesuch um Auslandurlaub" erhalten Sie von uns.