Kanton URI
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Ausserdienstliche Schiesspflicht / Disziplinarstrafvollzug

Aufgaben

Diese beziehen sich auf CH-Bürgerinnen und CH-Bürger mit Wohnsitz im Kanton Uri

  • Kontrolle der ausserdienstlichen Schiesspflicht
  • Versäumnisse ahnden
  • Strafverfügungen erlassen und vollziehen
  • Vollzug von Disziplinarstrafen aus Verfügungen von Truppenkommandanten
    (Disziplinarstrafordnung)

 


 

Schiesspflicht

Grundsatz

Schiesspflichtig sind Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem das 34. Altersjahr vollendet wird.

Ausgenommen von der Schiesspflicht sind namentlich Subalternoffiziere des Psychologischen Pädagogischen Dienstes der Armee (PPD) und der Militärjustiz sowie Subalternoffiziere des militärischen Berufspersonals der Militärischen Sicherheit.

Mitzubringen sind der Militärische Leistungsausweis bzw. das Schiessbüchlein, einen amtlichen Ausweis, die persönliche Waffe, das Gehörschutzgerät, das Putzzeug sowie das Formular 1.23, Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht.

Die Subalternoffiziere können die Schiesspflicht mit der Pistole oder dem Sturmgewehr erfüllen.

Schiessdaten / Mitteilungen

Jeweils Ende März erscheinen die neuen Schiessdaten.

   Schiessdaten aller Kantone
  Öffentliches Aufgebot im Amtsblatt des Kantons Uri
   Schiesswesen ausser Dienst
   Schiesspflicht / Programm / Bedingungen / Nachschiesskurse
   Ab 2010 ist die Überlassung der Waffe ins Eigentum strenger geregelt
   Änderung der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst
   Änderung im Schiesswesen ausser Dienst (Amtlicher Ausweis am Obligatorischen) 


 

Nachschiesskurs

Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm bis Ende August bei einem anerkannten Schiessverein nicht geschossen haben, haben ihre Schiesspflicht im Nachschiesskurs im November zu erfüllen (keine Pist, nur mit Stgw auf Distanz 300 m). Siehe öffentliches Aufgebot anfangs Oktober im Amtsblatt des Kantons Uri. Nichtkennen des Aufgebotes gilt nicht als Entschuldigung für das Fernbleiben.


Aufgebot zum Nachschiesskurs

05.11.2011 0900-1100

Rothenthurm, siehe öffentliches Aufgebot im Amtsblatt 

 
       
06.11.2010 0900-1100

Rothenthurm, siehe öffentliches Aufgebot im Amtsblatt 

                                                                                        .
07.11.2009 0900-1100

Rothenthurm, siehe öffentliches Aufgebot im Amtsblatt 

  


  

 Adressen

  Kantonale Schiesskommission Uri

   Kantonal Schützenverband Uri (KSVU Vorstand)

   Kantonal Schützenverband Uri (KSVU Sektionen)

 


 

 Rechtsgrundlagen

   Schiessanlagen-Verordnung SR 510.512

   Schiessverordnung SR 512.31

   Schiessverordnung-VBS SR 512.311

   Schiesskursverordnung SR 512.312 

   Schiessoffiziersverordnung SR 512.313 

  Munitionsbefehl

 

                                                                                                                                                        
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