
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ersatzbefreiung möglich (z.B. Invalidität).
Damit diese Abklärungen speditiv behandelt werden können, ist Ihre Mithilfe unumgänglich.
Legen Sie Ihrem Gesuch die sachdienlichen Unterlagen (z.B. Rentenverfügungen der IV oder SUVA) und immer das Dienstbüchlein bei.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Wehrpflichtersatzgesetz (WPEG) (Artikel 4 und Artikel 4a) und in der Wehrpflichtersatzverordnung (WPEV) (Art. 1 - 4).
Die rechtsgültige Formulierung wird nicht gewährleistet.