Rückerstattung bei dienstnachholung
Rückerstattungen
Voraussetzungen
- Wer den Militärdienst nachholt, den er in einem früheren Jahr hätte leisten müssen, hat Anspruch auf Rückerstattung, nachdem er die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt hat.
- Wer den Zivildienst nachholt, den er im Ersatzjahr hätte leisten müssen, hat Anspruch auf Rückerstattung, nachdem er sämtliche ordentlichen Einsätze geleistet hat.
- Der Rückerstattungsanspruch verjährt 5 Jahre nach der Entlassung aus der Mil D Pflicht.
Die gesetzlichen Grundlagen sind im WPEG Artikel 39 und WPEV Artikel 54 festgehalten.
Vorgehen
Die Rückerstattung erfolgt in der Regel auf Gesuch hin. Das Rückerstattungsgesuch ist schriftlich an die Wehrpflichtersatzverwaltung des Kantons zu richten, welcher die Ersatzabgabe bezogen hat.
Links zu den kantonalen Behörden für die Wehrpflichtersatzabgabe
Rückerstattung von Wehrpflichtersatz (Kt. UR)
Die rechtsgültige Formulierung wird nicht gewährleistet.