
Befinden Sie sich in einem finanziellen Engpass, so können Sie uns ein Gesuch um Stundung, Ratenzahlung oder Erlass stellen.
Dokumentieren Sie ausführlich Ihre finanzielle Lage mit entsprechenden Unterlagen (z.B. Verfügungen über Sozialhilfen, Erlass von Steuern usw.).
Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Wehrpflichtersatzgesetz WPEG Artikel 37 und in der Wehrpflichtersatzverordnung WPEV Artikel 52.
Eine allfällige Stundung (Verlängerung der Zahlungsfrist) sowie Ratenzahlungen - bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten - können telefonisch gewährt werden.
Stundungen und Ratenzahlungen über mehr als sechs Monate, erfordern ein schriftliches Gesuch.
In besonderen Notlagen kann, auf schriftliches Gesuch hin, ein Teilerlass/Erlass gewährt werden. Die Massstäbe für eine Bewilligung sind allerdings sehr streng ausgelegt. Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Lage mit entsprechenden Unterlagen (z.B. Verfügungen über Sozialhilfen, Erlass der direkten Bundessteuer usw.).
Merkblatt betreffend Stundung und Behandlung von Erlassgesuchen