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Mit der Baueinagbe ist der Brandschutznachweis in 3-facher Ausführung der Gemeindebaubehörde einzureichen.
Eine Vorbesprechung des Brandschutznachweis mit dem Brandschutzverantwortlichen der Gemeindebaubehörde ist insbesondere für komplexe Bauvorhaben sinvoll. Eine Vorbesprechung mit der kantonalen Brandschutzbehörde ist nach Rücksprache mit der Gemeindebaubehörde möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Register Brandschutznachweis.
Kanton
Gesetz über den Feuerschutz (FSG)
Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz
VKF-Brandschutznorm und Richtlinien