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Vorsorglicher Brandschutz

Auftrag

    • Vollzug der Massnahmen im vorsorglichen Brandschutz
    • Beratung und Unterstützung im vorsorglichen Brandschutz

 

 Vollzug des vorsorglichen Brandschutz im Baubewilligungsverfahren

  

 

Mit der Baueinagbe ist der Brandschutznachweis in 3-facher Ausführung der Gemeindebaubehörde einzureichen.

Eine Vorbesprechung des Brandschutznachweis mit dem Brandschutzverantwortlichen der Gemeindebaubehörde ist insbesondere für komplexe Bauvorhaben sinvoll. Eine Vorbesprechung mit der kantonalen Brandschutzbehörde ist nach Rücksprache mit der Gemeindebaubehörde möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Register Brandschutznachweis.

 

Rechtsgrundlage

Kanton

     Gesetz über den Feuerschutz (FSG)

     Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz

 

VKF-Brandschutznorm und Richtlinien

     VKF-Praever

 

 

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