Eichstätte und Messwesen
Wer Waren in Handel und Verkehr bringt, ist verpflichtet gesetzeskonforme (geeichte Messmittel) zu verwenden (z. B. Käseverkauf auf der Alp usw.).
Aufgaben
- Eichung und periodische Nacheichung der im Handel und Verkehr verwendeten und kontrollpflichtigen Messmittel (Waagen, Gewichte, Längen- und Hohlmasse, Durchlaufzähler und Abgasprüfgeräte).
- Ermitteln (Nachschau) und erfassen eichpflichtiger Messmittel (Marktaufsicht).
- Vollzug der Deklarationsverordnung.
- Kontrolle von Packungen und Behältnissen von vorverpackten Gütern.
- Kontrolle der Mengen- und Preisanschriften in Herstellungs-, Handels- und Gastbetrieben.
- Aufsicht über die Tätigkeit der Waagmeister von öffentlichen Waagen im Kanton Uri.
Termin nach tel. Vereinbarung mit Markus Reichmuth, Eichmeister Kanton SZ, Tel. 041 875 28 30
Weitere Informationen unter http://www.metas.ch/ (Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung, 3003 Bern).