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Fahrzeugausweise
Fahrzeugausweise werden nur ausgestellt, wenn die folgenden Unterlagen vorliegen:
Kontrolle der Fahrzeuge bei Halterwechsel
Ein Fahrzeug muss bei jedem Halterwechsel vorgeführt werden, wenn es seit mehr als 10 Jahren im Verkehr ist und die letzte Abnahme länger als 1 Jahr zurückliegt.
Ersatzfahrzeugausweise
Die Bewilligung für ein Ersatzfahrzeug kann nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug, dem die Kontrollschilder zugeteilt sind, infolge Beschädigung, Reparatur oder dergleichen nicht gebrauchsfähig ist. Das Ersatzfahrzeug wird nicht nachgeprüft, wenn seit seiner ersten Inverkehrsetzung weniger als 10 Jahre zurückliegen.
Deponierung der Kontrollschilder
Kontrollschilder können jederzeit ohne Schilderrahmen und in gereinigtem Zustand hinterlegt werden. Die Verkehrssteuer wird Ihnen ab dem nächsten Arbeitstag gutgeschrieben.
Wiedereinlösung des Fahrzeuges
Die Kontrollschilder werden nur gegen einen gültigen Versicherungsnachweis (max. 30 Tage alt) am Schalter abgegeben. Beachten Sie, dass Kontrollschilder nur 1 Jahr für den Halter reserviert werden.
Ausweisänderung
Tatsachen, die eine Änderung im Fahrzeug- und/oder Führerausweis bewirken (z.B. Adressänderung, Namensänderung infolge Heirat etc.) sind innert 14 Tagen dem Amt für Strassen- und Schiffsverkehr Uri unter Beilage der entsprechenden Ausweise zu melden.