Kanton URI
Schnellzugriff:

Sisikon
Rubrikennavigation: Lageplan|Aktuelles

Zulassung von Fahrzeugen

Fahrzeugausweise

Fahrzeugausweise werden nur ausgestellt, wenn die folgenden Unterlagen vorliegen:

  • bei Neueinlösung - Prüfungsbericht (gelb), Form 13.20 A oder annullierter Fahrzeugausweis - gültiger Versicherungsnachweis (max. 30 Tage alt) - eventueller Fahrzeugausweis des bisherigen Fahrzeuges zum Annullieren
  • bei Fahrzeugwechsel oder Wechselschildeinlösung - Prüfungsbericht (gelb), Form 13.20 A oder annullierter Fahrzeugausweis - gültiger Versicherungsnachweis (max. 30 Tage alt) - eventueller Fahrzeugausweis des bisherigen Fahrzeuges zum Annullieren
  • bei Kantonswechsel - Fahrzeugausweis - gültiger Versicherungsnachweis (max. 30 Tage alt) - Wohnsitzbestätigung - Ausländerausweis - Kontrollschild kann am Schalter abgegeben werden

Kontrolle der Fahrzeuge bei Halterwechsel

Ein Fahrzeug muss bei jedem Halterwechsel vorgeführt werden, wenn es seit mehr als 10 Jahren im Verkehr ist und die letzte Abnahme länger als 1 Jahr zurückliegt.

 

Ersatzfahrzeugausweise

Die Bewilligung für ein Ersatzfahrzeug kann nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug, dem die Kontrollschilder zugeteilt sind, infolge Beschädigung, Reparatur oder dergleichen nicht gebrauchsfähig ist. Das Ersatzfahrzeug wird nicht nachgeprüft, wenn seit seiner ersten Inverkehrsetzung weniger als 10 Jahre zurückliegen.

 

Deponierung der Kontrollschilder

Kontrollschilder können jederzeit ohne Schilderrahmen und in gereinigtem Zustand hinterlegt werden. Die Verkehrssteuer wird Ihnen ab dem nächsten Arbeitstag gutgeschrieben.

 

Wiedereinlösung des Fahrzeuges

Die Kontrollschilder werden nur gegen einen gültigen Versicherungsnachweis (max. 30 Tage alt) am Schalter abgegeben. Beachten Sie, dass Kontrollschilder nur 1 Jahr für den Halter reserviert werden.

 

Ausweisänderung

Tatsachen, die eine Änderung im Fahrzeug- und/oder Führerausweis bewirken (z.B. Adressänderung, Namensänderung infolge Heirat etc.) sind innert 14 Tagen dem Amt für Strassen- und Schiffsverkehr Uri unter Beilage der entsprechenden Ausweise zu melden.

Seite drucken