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Zulassung von Schiffen

Kitesailing

Hier finden Sie Informationen zum Kitesailing auf dem Urnersee.

 

Schiffszulassung

Auf öffentlichen Gewässern eingesetzte Schiffe mit einer Länge von 2.5 m und mehr sind mit dem von der Behörde zugeteilten Kennzeichen zu versehen.

Erforderliche Unterlagen:

Bei bereits immatrikulierten Schiffen:

  • Anmeldeformular
  • Standplatzbescheinigung
  • Schiffsausweis (annulliert)
  • Versicherungsnachweis für Schiffe mit Maschinenantrieb und für Segelschiffe mit mehr als 15 Quadratmetern Segelfläche.

 

Bei neuen Schiffen zusätzlich:

  • Konformitätserklärung, Handbuch
  • Verzollungsnachweis für ausländische Schiffe
  • Abgastypenprüfzertifikat für den Motor
  • Abgaswartungsdokument
  • Segelvermessungsprotokoll
  • Technisches Prüfprotokoll
  • Abnahmeprotokoll

 

Schiffsführer

Allgemeines

Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich, wenn:

  • die Antriebsleistung 6 Kilowatt übersteigt
  • die Segelfläche mehr als 15 Quadratmeter beträgt.

 

Ausweiskategorien

Der Führerausweis wird für folgende Kategorien erteilt:

Kategorien

A   Schiffe mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen

B   Fahrgastschiffe

C   Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe und Schlepper

D   Segelschiffe

E   Schiffe von besonderer Bauart

 

Mindestalter für die Erlangung eines Führerausweises

14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie D 1

18 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A

20 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorien B, C und E

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