
Kitesailing
Hier finden Sie Informationen zum Kitesailing auf dem Urnersee.
Schiffszulassung
Auf öffentlichen Gewässern eingesetzte Schiffe mit einer Länge von 2.5 m und mehr sind mit dem von der Behörde zugeteilten Kennzeichen zu versehen.
Erforderliche Unterlagen:
Bei bereits immatrikulierten Schiffen:
Bei neuen Schiffen zusätzlich:
Schiffsführer
Allgemeines
Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich, wenn:
Ausweiskategorien
Der Führerausweis wird für folgende Kategorien erteilt:
Kategorien
A Schiffe mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
B Fahrgastschiffe
C Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe und Schlepper
D Segelschiffe
E Schiffe von besonderer Bauart
Mindestalter für die Erlangung eines Führerausweises
14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie D 1
18 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A
20 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorien B, C und E