
Die Verkehrssteuern werden auf den 31. Dezember im Voraus berechnet. Sie sind innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen.
Die Gebühren und Tarife im Verkehr und im Messwesen sind in den unten stehenden Rechtserlassen geregelt:
Gesetz über die Strassenverkehrssteuern
Verordnung über die Strassenverkehrssteuern
Tarifordnung über die Gebühren im Motorfahrzeugverkehr (vom 1. Januar 2011)
Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt
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