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Verkehrssteuern, Gebühren und Tarife im Messwesen

Die Verkehrssteuern werden auf den 31. Dezember im Voraus berechnet. Sie sind innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen.

Die Gebühren und Tarife im Verkehr und im Messwesen sind in den unten stehenden Rechtserlassen geregelt:

Gesetz über die Strassenverkehrssteuern

Verordnung über die Strassenverkehrssteuern

Tarifordnung über die Gebühren im Motorfahrzeugverkehr (vom 1. Januar 2011)

Reglement über das Messwesen

Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt

Reglement über die Gebühren im Bereich der Schifffahrt

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