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Bewilligung für private Sicherheitsdienste

Gemäss Art. 60 PolG braucht es zur gewerbsmässigen Ausübung privater Sicherheitsdienste im Kanton Uri eine Bewilligung.

Das Gesuch um Bewilligung, den entsprechenden Auszug aus dem Urner Polizeigesetz sowie die Weisung der Sicherheitsdirektion vom 15.09.2009 für private Sicherheitsdienste finden Sie untenstehend zum Download:

Gesuch um Bewilligung zur gewerbsmässigen Ausübung privater Sicherheitsdienste im Kanton Uri
(Art. 60 PolG; RB 3.8111)

Auszug aus dem Urner Polizeigesetz (PolG)

Weisung der Sicherheitsdirektion vom 15.09.2009: Private Sicherheitsdienste

 

Das vollständig ausgefüllte Gesuch richten Sie an das Polizeikommando Uri:

KONTAKT

Kantonspolizei Uri
Tellsgasse 5
6460 Altdorf

Tel 041 875 22 11


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