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Neues Waffengesetz

Das revidierte Waffengesetz, das am 12. Dezember 2008 in Kraft trat, erleichtert die Bekämpfung des Waffenmissbrauchs. Es definiert, was als Waffe gilt, wie Waffen zu erwerben sind und unter welchen Voraussetzungen Waffen getragen werden dürfen. Ferner regelt es das Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet und die Ausfuhr von Waffen. Es legt weiter fest, unter welchen Voraussetzungen Waffenhändler Waffen herstellen und damit Handel treiben dürfen.

Alles Wissenswerte zum Waffenrecht und die notwendigen Gesuche und Formulare sind auf folgender Website zu finden:

http://waffen.fedpol.admin.ch

 

Kantonale Waffenbüros

Die kantonalen Waffenbüros vollziehen das schweizerische Waffenrecht. Die Kantone sind verpflichtet, Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile gebührenfrei entgegenzunehmen. Sie dürfen Inhabern und Inhaberinnen einer Waffenhandelsbewilligung für die Entgegennahme eine Gebühr auferlegen. Die Kantonspolizei Uri nimmt die Waffen während den Postenöffnungszeiten entgegen, nachdem der Eigentümer eine schriftliche Verzichterklärung unterschrieben hat.

 

kontakt

Kantonspolizei Uri
Kommandodienste/Waffen
Postfach
6460 Altdorf 1

Tel 041 875 22 11

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