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Freier Personenverkehr Schweiz - EU / EFTA

Am 1. Juni 2002 trat das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie den 15 Mitgliedstaaten über den freien Personenverkehr (Freizügigkeitsabkommen) in Kraft.

EU-15: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien
EFTA: Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen

Am 1. Mai 2004 hat sich die Europäische Union um zehn neue Mitgliedstaaten erweitert. Am 1. April 2006 trat das Zusatzprotokoll mit den neuen 10 EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz in Kraft.

EU-10: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Am 1. Januar 2007 hat sich die Europäische Union um zwei neue Mitgliedstaaten erweitert. Am 1. Juni 2009 trat das Zusatzprotokoll mit den neuen 2 EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz in Kraft.

EU-2: Bulgarien, Rumänien 

 


1. Meldeverfahren für bewilligungsfreie Erwerbstätigkeit (bis 3 Monate / 90 Tage im Kalenderjahr)

Detailinformationen zum Meldeverfahren für bewilligungsfreie Erwerbstätigkeit


2. Bewilligungspflichtiger Aufenthalt

Kurzaufenthaltsbewilligung L EG/EFTA (unterjähriger Arbeitsvertrag)

- Gesuch Ausländerbewilligung (Formular A1) mit Kopie Reisepass oder Identitätskarte (EU-2)
- Einstellungserklärung oder eine Arbeitsbescheinigung (EU-15, Malta und Zypern)
- Arbeitsvertrag (EU-8: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn und EU-2: Bulgarien, Rumänien)

Daueraufenthaltsbewilligung B EG/EFTA (überjähriger, unbefristeter Arbeitsvertrag)

- Gesuch Ausländerbewilligung EG/EFTA (Formular A1) mit Kopie Reisepass oder Identitätskarte (EU-2)
- Einstellungserklärung oder eine Arbeitsbescheinigung (EU-15, Malta und Zypern)
- Arbeitsvertrag (EU-8: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn und EU-2: Bulgarien, Rumänien)

Familiennachzug EG/EFTA

- Gesuchsformular A2
- Beilagen gemäss Merkblatt


3. Ablauf Gesuche

Die Gesuche werden beim Amt für Arbeit und Migration eingereicht.

(Formulardownload)


 

Weitere Informationen

Amt für Arbeit und Migration, Abteilung Migration,

Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf (Tel. 041 875 27 05)

 

Bundesamt für Migration (BFM),

Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern (Tel. 031 325 11 11)

 

www.bfm.admin.ch

www.europa.admin.ch

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