Kanton URI
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Uri - Land der Bergbahnen
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Abteilung Migration (Amigra) / Ausländerfragen

Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes im Kanton Uri. Sie erbringt eine umfassende Dienstleistung für die in- und ausländische Kundschaft. Als kantonale Migrationsbehörde ist sie zuständig, wenn ausländische Personen hier leben oder arbeiten möchten oder als Asylsuchende dem Kanton Uri zugewiesen werden. Letztlich ist sie auch verantwortlich, dass unerwünschte Ausländerinnen und Ausländer oder solche, deren Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist, das Kantonsgebiet bzw. die Schweiz wieder verlassen.

Am 1. Juni 2002 trat das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie ihren 15 Mitgliedstaaten über den freien Personenverkehr (Freizügigkeitsabkommen) in Kraft. Auf Grund dieses Abkommens erhalten die Staatsangehörigen der Europäischen Union das Recht, in die Schweiz einzureisen, sich hier aufzuhalten und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sofern die im Abkommen vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

Am 1. April 2006 trat das Zusatzprotokoll mit den neuen 10 EU-Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern) in Kraft.

Am 1. Juni 2009 trat das Zusatzprotokoll mit den neuen 2 EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Rumänien) in Kraft.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Ausländerbewilligungen finden sie hier:

EU/EFTA-Staaten     Drittstaaten

 

Einreise/Aufenthalt (Besuchsaufenthalt, KURZAufenthaltsbewilligung L,  AUFENTHALTSBEWILLIGUNG B UND FAMILIENNACHZUG)

Der Bereich Einreise und Aufenthalt umfasst die ausländerrechtliche Prüfung und Regelung der Ausländerinnen und Ausländer, welche im Touristenaufenthalt oder zur Wohnsitznahme in die Schweiz einreisen wollen oder sich bereits in der Schweiz befinden, die Ausstellung der entsprechenden Ausländerausweise, die Bewilligung des Familiennachzuges oder des Kantonswechsels.

Merkblätter zum Touristenaufenthalt sowie den Ausweis- und Visumvorschriften finden sie hier:

Touristenaufenthalt      Ausweis-/Visumvorschriften

 

Schengen / Dublin

Informationen zu Schengen / Dublin finden Sie hier

 

Neuer Ausländerausweis (NAA)

Informationen zum neuen Ausländerausweis finden Sie hier

 

INTEGRATION

Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegeseitiger Achtung und Toleranz.

Bund, Kantone und Gemeinden berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration.

 

Niederlassung/Meldewesen (Niederlassungsbewilligung C)

Die Amigra prüft die Erteilung und Erneuerung der Niederlassungsbewilligung, regelt deren Kantonswechsel und ändert im Ausländerausweis die Adresse, den Namen oder die Nationalität.

 

Asyl

Das Bundesamt für Migration (BFM) bestimmt, welchem Kanton die asylsuchenden Personen zugeteilt werden. Der Kanton Uri erhält 0.5% der Asylsuchenden, welche in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben. Die Amigra stellt den Ausländerausweis aus, überwacht das Verfahren, plant und koordiniert bei einem ablehnenden Entscheid die Ausreise ins Heimatland und vollzieht die Wegweisung.

 

Zwangsmassnahmen

Zur Durchsetzung des Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich wendet die Amigra die vom Bund vorgesehenen Zwangsmassnahmen (insbesondere kurzfristige Festhaltung, Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft, Ein- und Ausgrenzung) an. Die Haftarten werden als Administrativhaften bezeichnet, welche von der Migrationsbehörde verfügt und durch die zuständige Gerichtsbehörde binnen 96 Stunden auf Rechtmässigkeit und Angemessenheit überprüft werden.

 

WEITERE INFORMATIONEN:    

Amt für Arbeit und Migration, Abteilung Migration,
Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf (Telefon 041 875 27 05)

Bundesamt für Migration (BFM),
Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern (Telefon 031 325 11 11)

www.bfm.admin.ch

 

 

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