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Urner Berge
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Meliorationen

Landwirtschaftliches Strukturleitbild
Nach Artikel 17 Absatz 1 der Kantonalen Landwirtschaftsverordnung (KLWV) erstellt der Regierungsrat für den Vollzug der Investitionshilfen an Strukturverbesserungsmassnahmen ein Strukturleitbild. Das Strukturleitbild vom 4. September 2002 zeigt auf, welche Betriebe mit Investitionshilfen nach Artikel 19 und 20 KLWV gefördert werden. Mit dem Strukturleitbild soll ein wirkungsvoller und zielgerichteter Einsatz der verfügbaren Mittel hinsichtlich der agrarpolitischen Oberziele sichergestellt werden.

Landwirtschaftlicher Hoch- und Tiefbau
Mit Beiträgen (Subventionen) für Ställe soll den Bauernfamilien ermöglicht werden, ihre Gebäulichkeiten an die Erfordernisse einer rationellen Führung und den Anforderungen der Gewässerschutz- und Tierschutzgesetzgebung anzupassen. Ebenso werden Anlagen im landwirtschaftlichen Tiefbau unterstützt (Wasserversorgungen, Güterwege, Seilbahnen). Die Abteilung prüft die eingereichten Gesuche. Damit verbunden ist eine Beratung.

Wohnungssanierungen im Berggebiet
Die Sanierung von Wohnbauten im Berggebiet werden mit Beiträgen unterstützt, sofern bescheidenen finanziellen Verhältnissen vorliegen. Die eingereichten Gesuche werden von der Abteilung Meliorationen geprüft.

Seilbahnkontrolle
Die Seilbahnen und Skilifte müssen periodisch technisch überprüft werden. Diese Aufgabe wird Zusammenarbeit mit der Kontrollstelle des interkantonalen Konkordates für Seilbahnen und Skilifte wahrgenommen. Die Abteilung registriert Meldungen von Flughindernissen und leitet sie der zuständigen Bundesstelle weiter.

Elementarschäden
In Zusammenarbeit mit dem Schweiz. Elementarschadenfonds werden an nicht versicherbaren Elementarschäden finanzielle Unterstützungen gewährt.

Bodenverbesserungsgenossenschaften
Die Trägerschaft gemeinschaftlicher Anlagen kann zum Beispiel eine Wegbau- oder Wassergenossenschaft sein. Gestützt auf die Verordnung über die öffentlich rechtlichen Bodenverbesserungsgenossenschaften berät die Abteilung Interessenten bei der Errichtung und dem Verfahren.

Landwirtschaftliche Kreditkasse Uri (LKU)
Die LKU gewährt Darlehen an Bauernbetrieben für Investitionen (Ställe, Wohnhäuser, Erschliessungen usw.), Betriebsübergaben (Starthilfen) und Umschuldungen (Betriebshilfe). Die Gelder sind zinslos, aber rückzahlbar. Damit soll die finanzielle Tragbarkeit von Investitionen erleichtert werden.

 

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