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Bürgschaften

Gewerbeorientierte KMU können dank dem vom Bund mit Bürgschaftsgenossenschaften partnerschaftlich getragenen System des gewerblichen Bürgschaftswesens von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren.

Seit dem 15. Juli 2007 hat der Bundesrat eine neue, griffige gesetzliche Grundlage zum Bürgschaftswesen in Kraft gesetzt, welche Bürgschaftskredite für KMU noch attraktiver machen.

In der Schweiz bestehen heute drei regionale gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften sowie die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen (SAFFA). Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen den Fremdkapitalzugang zu erleichtern. Zu diesem Zweck übernehmen sie zur Sicherstellung des vom Unternehmen beanspruchten Bankkredits eine Solidarbürgschaft.

Verbürgt werden können Kreditbeträge bis CHF 500’000.-. Der Bund unterstützt die Tätigkeit der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften durch die Übernahme des Verlustrisikos im Umfang von 65% sowie durch Ausrichtung von Verwaltungskostenbeiträgen. Die Verwaltungskostenbeiträge ermöglichen es den Genossenschaften die Gesuchsprüfungs- und Überwachungskosten sowie die Risikoprämien tief zu halten und so KMU vorteilhafte Konditionen zu offerieren.


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