
Das vielleicht Wichtigste vorab: Steuerpflichtige werden im Kanton Uri als Kunden und nicht als Schuldner behandelt. Für neu gegründete Unternehmen, die dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, kann Uri Steuererleichterungen gewähren. Weitere Kriterien des Urner Steuersystems für juristische Personen entnehmen Sie schnell und einfach der Homepage des Amts für Steuern.
Auf Wunsch erhalten Unternehmen Vorbescheide über die Art und Weise der Besteuerung. Insbesondere bei Fragen betreffend der steuerlichen Qualifizierung und Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen ist es sinnvoll, die Möglichkeiten rechtzeitig abzuklären.
Uri gehört zu den steuergünstigsten Kantonen
Das Volk von Uri hat am 28.09.2008 mit 76,2 Prozent Ja-Stimmen sehr deutlich einer Teilrevision des Steuergesetzes zugestimmt. Die Teilrevision führt in Uri ab 01.01.2009 zu ebenso ausgezeichneten steuerlichen Rahmenbedingungen wie in den Niedrigsteuerkantonen der Zentralschweiz.
Die wichtigste Änderung ist die Einführung von linearen Steuersätzen für Einkommen und Vermögen. Die linearen Steuersätze werden mit hohen Steuerfreibeträgen kombiniert, die vor allem Personen mit niedrigen Einkommen und Familien massiv entlasten.
Für Familien ist Uri besonders steuergünstig. Der Kinderabzug beträgt pro Kind zwischen 8'000 und 20'800 Franken und für die Kinderbetreuung können neu die effektiven Kosten ohne Obergrenze abgezogen werden. Für juristische Personen wurden die Steuern bereits auf den 01.01.2007 deutlich gesenkt.