
Eine tiefe Steuerbelastung gilt als wichtige Voraussetzung für eine prosperierende Wirtschaft. Der Kanton Uri bietet beste Voraussetzungen: So gehört die Steuer für juristische Personen zu den tiefsten in der Schweiz. Die Sachkompetenz der Urner Steuerbehörde in wirtschaftlichen Fragen und die Möglichkeit der persönlichen Kontaktnahme fördern das gegenseitige Vertrauen und stärken die Zusammenarbeit.
In Uri werden Holdings, Domizil- und gemischte Gesellschaften privilegiert besteuert. Die Kapitalsteuer beträgt 0.01 Promille, gemäss Bundesgesetz der tiefstmögliche Steuersatz. Die Gewinnsteuer entfällt – je nach Ausgestaltung der Gesellschaft – ganz oder teilweise. Auf Bundesebene werden die Gesellschaften ordentlich besteuert.