
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Dokumente zur Geschichte der NEAT - insbesondere zur Linienführung - im Kanton Uri. Eine ausführliche Dokumentation der Chronologie und des aktuellen Standes ist in der Beantwortung der Interpellation von Landrat Max Clapasson zu finden. Aktuelle Infos zum Baufortschritt finden Sie auf der AlpTransit-Seite.
Am 14. März 2008 wird das InfoCenter in Erstfeld eröffnet. Den Besucherinnen und Besuchern werden interessante Einblicke in das Projekt und die Bautechnik gegeben. Der Kanton Uri informiert im InfoCenter über die Geografie, den Tourismus und die Wirtschaft im Gotthardkanton. Ein Baustellenweg gibt den Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Arbeiten vor dem Tunnelportal.
Die Arbeiten am Installationsplatz Erstfeld machen grosse Fortschritte und auch die zweite Tunnelbohrmaschine startet von Erstfeld aus in Richtung Süden.
Im Rahmen der Stellungnahme zum Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur fordert der Urner Regierungsrat vom Bundesrat erneut, den fehlenden Kapazitäten auf der Zulaufstrecke im Axen entgegenzuwirken. Der internationale NEAT-Verkehr droht, den Regionalverkehr zu verdrängen, wenn nicht rechtzeitig entsprechende Verbesserungen im Bereich der Zulaufstrecke im Axen ins Bauprogramm aufgenommen und realisiert werden.
Am Barbaratag, dem 4. Dezember, startet die erste Tunnelbohrmaschine mit dem Vortrieb von Erstfeld aus gegen Süden.
Am 17. Oktober 2007 führt eine letzte Sprengung zum erfolgreichen Durchschlag der Weströhre zwischen den Baulosen Amsteg und Sedrun. Bereits am 29. November 2007 erfolgt der Durchschlag der Oströhre. Beide Durchschläge zeigen sehr gute Resultate in der Vermessungsgenauigkeit und erfolgen mit sechs bis neun Monaten Vorsprung auf das Bauprogramm.
Das Bundesamt für Verkehr erlässt am 18. Oktober 2007 die Plangenehmigungsverfügung für das NEAT-Auflageprojekt von 2006. Der Regierungsrat verzichtet in der Folge auf eine Beschwerdeführung, weil er in den Einigungsverhandlungen in vielen Punkten einvernehmliche Lösungen erreichte. Der Gemeinderat von Attinghausen erhebt Beschwerde gegen die Plangenehmigungsverfügung, weil er einen verbesserten Lärmschutz erwartet. Weil dieser Einsprache keine aufschiebende Wirkung zugestanden wird, erwächst die Verfügung im Februar 2008 in Rechtskraft.
Nachdem die SBB das Projekt für den schienenfreien Zugang im Bahnhof Altdorf aufgelegt hat, reicht der Regierungsrat am 11. September 2007 Einsprache dagegen ein. Er bejaht die Notwendigkeit und die zeitgerechte Realisierung des Vorhabens, damit der Gotthard-Basistunnel ohne weitere Verzögerungen in Betrieb genommen werden kann. Hingegen verlangt er von der SBB, dass sie im Projekt den aus raumplanerischen Gründen in Zukunft notwendigen Kantonsbahnhof am Standortbahnhof Altdorf mit einbezieht und deswegen entsprechend grössere Perronlängen vorsieht. Das Projekt der SBB ist auf einen reinen S-Bahn-Halt ausgelegt. Der Regierungsrat schlägt Lösungen vor, die eine stufenweise Umsetzung erlauben und somit den Zeitplan zur Inbetriebnahme der NEAT nicht gefährden.
Am 29. August 2007 beginnen die Sprengarbeiten für die Startröhren im Tunnelbaulos Erstfeld in Richtung Süden. Für jede Röhre werden rund 20 Meter Sprengvortrieb ausgebrochen, damit sich anschliessend die Tunnelbohrmaschine von hier aus in den Berg arbeiten kann.
Mit den Installationsarbeiten für den Tunnelabschnitt Nord in Erstfeld beginnen im Mai 2007 auch die Arbeiten am künftigen InfoCenter in Erstfeld.
Der Regierungsrat wird vom Bundesamt für Verkehr eingeladen, seine Vorstellungen zur Planung der nördlichen NEAT-Zufahrt im Vorprojekt Uri Berg lang (UBLA) bekannt zu geben. In einem Vorprojekt können maximal zwei Linienführungen ausgearbeitet werden, damit anschliessend eine davon genehmigt und vom Bundesrat im Sachplan der AlpTransit festgesetzt werden kann. Die Vorstellungen Uris bildeten eine wichtige Grundlage für die konkrete Ausarbeitung des Vorprojektes UBLA.
Nachdem die erneute Vergabe des Tunnelbauloses Erstfeld keine weiteren Verzögerungen mehr erfährt, kann der Werkvertrag am 28. März 2007 mit der Unterzeichnung abgeschlossen werden.
Nach einem lange andauernden Hin und Her um die Vergabe des Bauloses Gotthard-Basistunnel Nord vergibt der Verwaltungsrat der AlpTransit Gotthard AG am 9. Februar 2007 das Tunnelbaulos Erstfeld an die bereits früher ausgewählte Arbeitsgemeinschaft AGN.
Für die bestehende Zulaufstrecke Brunnen-Flüelen für den Gotthard-Basistunnel wird ein Sanierungsprojekt von der SBB vorgelegt. Der Regierungsrat fordert in seiner Antwort an das Bundesamt für Verkehr erneut, dass zuerst ein Gesamtkonzept für die Bewältigung des verfassungsmässigen Auftrags zur Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene vorgelegt werden soll, bevor ein Sanierungsprojekt am Axen beurteilt werden kann. Er weist darauf hin, dass der öffentliche Personenverkehr auf der Schiene den Kanton Uri weiterhin zuverlässig erschliessen muss, selbst wenn Kapazitätsengpässe am Axen bestehen.
Auch die zweite Tunnelbohrmaschine hat, von Amsteg her kommend, rund ein halbes Jahr früher als geplant die Losgrenze für den TBM-Ausbruch erreicht. Damit sind von über 153 km Gesamtlänge des Tunnelssystems am Gotthard-Basistunnel bereits über 100 Kilometer ausgebrochen.
Die erste Amsteger Tunnelbohrmaschine (TBM) in der Oströhre hat das südliche Ende der Losgrenze, den TBM-Vortrieb, erreicht. Mit dem Ende des TBM-Vortriebs in Amsteg enden auch die Materiallieferungen für die Seeschüttung in Flüelen. Insgesamt wurden in rund 2’400 Zügen 2,4 Millionen Tonnen an Ausbruchmaterial in die Seeschüttung geliefert (Projekt ökologische Aufwertung der Flachwasserzone; www.seeschuettung.ch).
Das Auflageprojekt 2006 zwischen dem sogenannten Knickpunkt beim Kilometer 98,2 und dem Raum südlich des Bahnhofs Altdorf wird zwischen dem 24. April und dem 23. Mai 2006 öffentlich aufgelegt. In diesem Abschnitt befindet sich auch die Schächenquerung mit der vorgesehenen Druckbrücke. Der Regierungsrat erhebt dagegen in acht Haupt- und 25 Einzelanträgen Einsprache und fordert zusätzliche Sicherheiten, Verbesserungen und Anpassungen. Ein zentrales Anliegen stellt die Koordination mit dem noch nicht vorliegenden generellen Hochwasserschutzprojekt für den Urner Talboden dar.
Erneute Vergabe der Bauarbeiten im Los 151 (Tunnelbaulos Erstfeld) und erneute Beschwerde dagegen.
Das letzte Tunnelbaulos am Gotthard, jenes des Nordabschnitts, wird vergeben. Dagegen wird Beschwerde geführt.
Am 22. und 23. August 2005 ziehen schwere Unwetter über das Urnerland. Im unteren Reusstal stehen grosse Teile unter Wasser, vor allem das Industriegebiet ist empfindlich betroffen. Auch die Bahnlinie zwischen Altdorf und Erstfeld wird dabei beeinträchtigt. Das Hochwasser hat wesentliche Auswirkungen auf die Planung des nördlichsten NEAT-Abschnitts.
Ende August ist die Hälfte des Gotthard-Basistunnels ausgebrochen.
Das eidgenössische Parlament stimmt in beiden Räten dem Kredit für die weiteren Abklärungen betreffend Kapazitätsanalyse der Eisenbahn Nord-Süd-Korridore durch die Alpen zu. In diesem Kredit sind auch die Kosten für die Vorprojektierung von "Berg lang geschlossen" enthalten.
Mitte Juni verlassen die Amsteger Tunnelbohrmaschinen den Kanton Uri und dringen in den Untergrund des Kantons Graubünden vor. Eine schwierige Störzone wird durchfahren.
Der Regierungsrat teilt dem Bundesamt für Verkehr am 24. Mai 2005 die Rahmenbedingungen des Kantons Uri für das NEAT-Vorprojekt "Berg lang geschlossen" mit.
Der Regierungsrat nimmt am 19. April Stellung zur Vernehmlassung des BAV betreffend die Projektänderung am Verzweigungsbauwerk, welches zum späteren Anschluss von "Berg lang geschlossen" notwendig ist. Für eine detaillierte Beurteilung genügen die vorgelegten Unterlagen noch nicht. Sie sind zu ergänzen.
Der Regierungsrat formuliert auf Anfrage des BAV seine Rahmenbedingungen für eine akzeptable Lösung bei der Schächenquerung. Der Lösungsansatz ist mit den Gemeinden vorgängig abgestimmt worden.
Gemeinsames Neat-Infoblatt von AlpTransit und Regierungsrat (Stand: September 2004)
Die Arbeiten am Südabschnitt (zwischen Amsteg und dem Knickpunkt bei Kilometer 98,2 im Rynächt bei Schattdorf) werden am 19. Juli 2004 in Angriff genommen. Der Abschnitt besteht aus zwei 7,7 km langen, einspurigen Tunnelröhren. Die Vortriebsarbeiten sollen Ende 2006 beginnen.
Der Regierungsrat verzichtet darauf, die Plangenehmigungsverfügung vom 5. März 2004 beim Bundesgericht anzufechten. Er will zusammen mit dem Bundesrat die gemeinsam erarbeitete Konzeption für eine Bergvariante weiter verfolgen. Uri erwartet, dass seine positive Grundhaltung entsprechend gewürdigt wird. Insbesondere muss die Vorinvestition für die Neat Bergvariante finanziert und gebaut werden. Einen entsprechenden Entscheid der vorberatenden Kommission des Nationalrates vom 19. April 2004 wertet der Regierungsrat als positives Zeichen in dieser Hinsicht. Die 100 Millionen Franken für den Bau eines Anschlusswerks für die spätere Linienführung im Berg werden in der Sommersession vom Nationalrat als Zweitrat diskutiert werden.
Der Bundesrat hat versprochen, die Bergvariante im Rahmen des Sachplanverfahrens voranzutreiben. Der Regierungsrat erwartet, dass der mit der PGV gefällte Etappierungsentscheid als Entscheid im Interesse der Sache und nicht als dauerhaftes Provisorium betrachtet wird. Der Kanton Uri hat hinlänglich ausgeführt und belegt, dass die Etappierung des Auflageprojekts Uri 2003 in einen nördlichen und einen südlichen Teil in erster Linie dem Zweck dient, die zeitkritischen Projektabschnitte nicht zu behindern und trotzdem für Uri eine verträgliche Lösung zu finden. Vor diesem Hintergrund wäre es treuwidrig, den damit erreichten Zeitgewinn ungenutzt verstreichen zu lassen.
Am 5. März 2004 eröffnet das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Kanton Uri die Plangenehmigungsverfügung für den Bau der Neat im Kanton Uri. Darin sind wichtige Anliegen des Kantons Uri berücksichtigt. So wird die Neat etappiert und die Plangenehmigung grundsätzlich nur für den südlichen Abschnitt erteilt, während jene für den nördlichen Teil vorerst sistiert bleibt. Die Gleisanlage im Rynächt wird auf vier Gleise beschränkt. Zwar lässt die Plangenehmigung eine Ausweitung auf sechs Gleise zu, sofern die Verkehrsentwicklung das gebietet, doch wäre hiefür ein erneutes Plangenehmigungsverfahren erforderlich.
Am 17. Dezember 2003 stimmt der Ständerat dem Bundesbeschluss über die Neat-Zusatzinvestition sehr deutlich mit 31:5 zu. Damit haben die Vorinvestitionen von rund 100 Millionen Franken für das Neat-Anschlussbauwerk im Berg bei Erstfeld die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Ständerat setzt im Hinblick auf eine spätere Realisierung der Neat-Linienführung im Berg ein deutliches Zeichen. Die Voraussetzungen für das Plangenehmigungsverfahren des UVEK, den Anliegen des Kantons Uri zu entsprechen, haben sich damit entscheidend verbessert.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beauftragt die AlpTransit Gotthard AG (ATG) , die planerischen Grundlagen zu erstellen, damit die Genehmigung des NEAT-Projektes im Kanton Uri etappiert werden kann. Das BAV will, dass der Teil Süd des Auflageprojektes Ende Dezember 2003 genehmigungsreif ist.
Medienmitteilung des Bundesamtes für Verkehr vom 29. Juli 2003
Der Regierungsrat weist in seiner politischen Stellungnahme zum Neat-Auflageprojekt 2003 erneut auf die grosse Wichtigkeit der Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene hin. Der Regierungsrat baut darauf, dass die Absicht des Bundesrates vom 26. Juni 2002 umgesetzt wird, den Prozess für die Realisierung der "Bergvariante lang geschlossen" einzuleiten und umzusetzen. Er beantragt, die nördliche Zufahrt (Axen/"Berg lang geschlossen") aus dem Paket "Neat 2" herauszunehmen, vorzuziehen und mit den beiden nationalen Bauvorhaben am Axen (SBB-Axentunnel und Läntigen-Morschachertunnel) zu koordinieren. Das Neat-Auflageprojekt 2003 (nördlicher Abschnitt) soll auf den Vollausbau im Axen ausgerichtet werden. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass sich daraus nutzbringende Synergien ergeben.
Medienmitteilung vom 29. April 2003
Der Regierungsrat reicht Beschwerde gegen das Auflageprojekt 2003 ein. Die Urner Regierung beantragt eine etappierte Genehmigung des NEAT-Auflageprojektes. Damit kann der Bau der NEAT-Basislinie ohne Zeitverlust verwirklicht werden. Über die Querung des Schächenbachs soll erst definitiv entschieden werden, wenn der Bund das Vorprojekt für "Berg lang geschlossen" genehmigt und dieses im Sachplan AlpTransit Gotthard festgesetzt hat. Auch Gemeinden und Private reichen Einsprachen ein, insgesamt rund 385.
Die NEAT-Einsprache der Urner Regierung (PDF-Datei)
Medienmitteilung vom 25. Februar 2003
Das neue Projekt der NEAT im Bereich zwischen Amsteg und Altdorf wird durch die AlpTransit Gotthard AG öffentlich aufgelegt. Als ersten Schritt der Neat in den Berg sieht dieses eine unterirdische Verzweigung im Gotthard-Basistunnel als Vorinvestition von rund 100 Millionen Franken vor. Mit dem Bau der eigentlichen Bergvariante soll aber erst 2020 begonnen werden, so dass diese frühestens 2030 in Betrieb genommen werden kann. Das neue Projekt betrifft lediglich die Verbindung der bestehenden Gotthardlinie mit dem neuen 57 Kilometer langen Basistunnel, der gemäss Plan 2013/14 in Betrieb genommen werden soll. Das Auflageprojekt umfasst einen Teil des neuen Basistunnels und den Anschluss der beiden neuen Geleise an die bestehende doppelspurige Stammlinie der SBB. Im Bereich Rynächt wird die Gleisanlage durch je zwei Überholgleise ergänzt. Der Schächen wird überquert. Die Urner Forderung nach Unterquerung des Schächen ist damit nicht erfüllt worden. Die Dammhöhe in Rynächt wird im Unterschied zum Auflageprojekt 2001 von 6 auf 3 Meter reduziert, eine Urner Forderung, die erfüllt worden ist.
Die Projektplanung der Bergvariante liegt noch nicht vor. Ausserdem lässt sich die neue Linienführung mit den geltenden Bundesbeschlüssen nicht realisieren. Deshalb fordert der Regierungsrat umgehend Entscheidgrundlagen für eine Planungsbotschaft an das Parlament.
Der Bundesrat revidiert seinen Entscheid vom Juni 2000. Er fällt den Grundsatzentscheid für die Linienführung „Berg lang geschlossen“ im Kanton Uri. Er beauftragt die AlpTransit Gotthard AG, das Projekt zwischen Amsteg und Altdorf neu aufzulegen und die Verknüpfung der Stammlinie mit dem Basistunnel sicherzustellen.
Die Ergebnisse der Studien des Bundes (siehe Dezember 2001) veranlassen den Regierungsrat, dem Bundesrat zu beantragen, den Sachplanentscheid zur NEAT-Linienführung in der Reussebene aufzuheben und stattdessen die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Variante "Berg lang geschlossen" (zweigleisige Umfahrung des Urner Talbodens im Berg) zu verwirklichen. Denn die Studienergebnisse belegen unter anderem, dass eine Bergvariante im Kanton Uri machbar ist und dass eine Schächenunterquerung verwirklicht werden kann. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der Bundesrat beim Sachplanentscheid und das Bundesparlament beim Finanzierungsbeschluss anders entschieden hätten, wenn ihnen die Erkenntnisse dieser Studien bekannt gewesen wären. Für den Regierungsrat liegen neue, wesentliche Grundlagen vor, die es rechtfertigen, diese Entscheidungen wiederzuerwägen. Mit seinem Gesuch will der Regierungsrat die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, damit die Variante "Berg lang geschlossen" in der ersten NEAT-Ausbauphase verwirklicht werden kann.
Die Resultate der Studien des Bundes (Auftrag vom Juni 2000) ergeben, dass die Bergvariante technisch machbar ist. Ebenso werden die Ergebnisse einer Bevölkerungsbefragung sowie die "Vision Urner Reussebene 2030 veröffentlicht.
Download der Dokumente:
Zusammenfassung der Studienergebnisse (PDF 82 KB)
Der Regierungsrat reicht zuhanden des Bundesamtes für Verkehr (BAV) seine politische Stellungnahme zu den Projektauflagen AlpTransit in den Teilabschnitten Erstfeld und Altdorf/Rynächt ein. Darin hält er unverändert und vollumfänglich an seiner Einsprache vom 9. Juli 2001 fest. Die Projektauflage hat nicht nur beim Urner Regierungsrat, sondern auch in namhaften und breiten Kreisen grosse Ablehnung ausgelöst. Das Projekt wird von den Urnerinnen und Urnern nicht akzeptiert.
Medienmitteilung: "Stellungnahme des Regierungsrates Uri gegen das Neat-Auflageprojekt"
Der Regierungsrat erhebt Einsprache gegen das Auflageprojekt vom Juni 2001. Dieses widerspreche wesentlichen Interessen des Kantons Uri, da weder eine Bergvariante noch eine umwelt- und raumverträgliche Linienführung im unteren Reusstal vorgesehen seien. Die Einsprache des Regierungsrates umfasst rund 90 Seiten. Er fordert, dass das Projekt wesentlich verbessert und neu aufgelegt wird. Insgesamt ergehen über 900 Einsprachen aus dem Kanton Uri.
Die Einsprache des Regierungsrats zum Download im Volltext (PDF-Format)
Medienmitteilung: "Einsprache des Regierungsrates Uri gegen das Neat-Auflageprojekt"
Ein erstes Auflageprojekt löst im Juni 2001 im Kanton Uri einen Sturm der Entrüstung aus.
Im Juni 2000 setzt der Bundesrat eine Linienführung durch den Urner Talboden (Talvariante: Basisvariante II) im Sachplan fest. Gleichzeitig verpflichtet er sich, innert zweier Jahre die Machbarkeit einer Bergvariante sowie weitere Optimierungen von Talvarianten zu prüfen.
Infoblatt des Urner Regierungsrats an die Bevölkerung (PDF-Format, 450 KB).
Das Bereinigungsverfahren zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem Kanton Uri führt vorerst keinem Ergebnis. Der Kanton Uri fordert nach wie vor die Festsetzung der Bergvariante im Sachplan AlpTransit. Er hält fest, dass die Basisvariante II dem Kanton Uri nicht zugemutet werden darf und fordert einen baldigen Sachplanentscheid mit einer Variante im Berg.
Im Rahmen der Vernehmlassung zum Sachplan AlpTransit, kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass dieser Sachplan (offene Linienführung, Basisvariante II) dem geltenden Richtplan Uri widerspricht. Er verlangt daher vom Bundesrat, ein Bereinigungsverfahren nach Raumplanungsrecht einzuleiten.
Die LSVA-Vorlage (27. September) und die FinöV-Abstimmung (29. November) werden von Volk und Ständen gutgeheissen. Damit ist ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der NEAT gesichert. Aus Sparüberlegungen wird aber der Bau der Zufahrtslinien zu den grossen Tunnels auf unbestimmte Zeit verschoben.
In der Wintersession 1997 / Frühjahrssession 1998 beschliessen Ständerat und Nationalrat nach ausgiebigster Debatte, Gotthard und Lötschberg gleichzeitig und in einem ersten Ausbauschritt zu realisieren (Netzvariante). Die Zufahrtslinien gehören jedoch zu einem zweiten Ausbauschritt, über dessen Baubeginn der Bundesrat entscheidet.
Uri erwartet vom Bundesrat nach wie vor einen raschen Variantenentscheid. Als Folge des Etappierungsbeschlusses lässt dieser aber auf sich warten.
Der Regierungsrat beantragt dem Bundesrat die Wahl der Bergvariante. Sie ist für die Bahn annehmbar, auch wenn sie nicht deren Vorzugsvariante darstellt. Die Bergvariante nimmt besser Rücksicht auf Umwelt und Raum. Der Regierungsrat beantragt dem Bundesrat überdies, das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen. Mit der Wahl der Linienführung durch den Bundesrat kann die raumplanerische Sicherung der Achsen erfolgen, was für die laufenden Entwicklungs- und Planungsprozesse in Uri unerlässlich ist.
Sowohl die Berg- als auch die Talvariante liegen auf dem gleichen Planungsstand vor. Im Kanton Uri findet unter der Führung des Regierungsrates ein breit angelegtes Verfahren zur Bewertung der beiden Varianten statt. Die Botschaft zum Bau- und Finanzierungsbeschluss der NEAT ans Parlament verzichtet auf alle Zufahrtslinien im NEAT-Vorhaben. Der Regierungsrat nimmt im Vorfeld der Beratungen im eidgenössischen Parlament alle Möglichkeiten wahr, den Parlamentsmitgliedern die vitalen Bedürfnisse der Urnerinnen und Urner aufzuzeigen.
Der Bundesrat beschliesst das Urner Begehren nach Ausarbeitung eines Vorprojekts einer Bergvariante und erteilt einen entsprechenden Auftrag. Dieser wird durch die Baudirektion Uri zu im Auftrag von ATG erarbeitet.
Sämtliche Urner Parteien und Verbände, aber auch eine Mehrheit der Gemeinden geben einer zweispurigen Bergvariante den Vorzug. Die Basisvariante der SBB wird in Uri als schlecht eingestuft, ja sogar als unakzeptabel bezeichnet. Der Regierungsrat beantragt dem Bundesrat, die zweispurige Bergvariante als beste Variante zu wählen. Die Stammlinie soll im Bereich des Dorfes Flüelen in den Berg verlegt werden. In Uri soll auf jeden Fall ein Regionalbahnhof realisiert werden. Der Regierungsrat fordert auch, dass die Zufahrtslinien im gleichen Zeitraum wie der Basistunnel betriebsbereit sein müssen.
Das Urner Volk stimmt in eindrücklicher Weise dem Planungskredit zu, der die finanziellen Mittel zur Erarbeitung eines eigenen Vorprojekts bereitstellt. Es soll Klarheit geschaffen werden, welche Lösungsidee zu konkretisieren ist. Es soll die beste Bergvariante bestimmt und diese dann den Talvarianten gegenübergestellt werden. So soll die urnerische Bestvariante evaluiert werden.
Der Urner Landrat bewilligt die Mittel für einen Feinvergleich von NEAT-Bergvarianten.
Der Bundesrat eröffnet mit dem Vorprojektverfahren die erste Stufe des NEAT-Baubewilligungsverfahrens. Es soll geprüft werden, ob das Bauprojekt auch den Anforderungen der Raumplanung, des Umweltschutzes und des Natur- und Heimatschutzes entspricht. Die offiziellen Vorprojekte der SBB vermögen die Urner Bevölkerung in weiten Teilen nicht zu befriedigen.
Das neu gegründete Komitee "Neat in den Berg" greift die bereits mehrfach diskutierte Tunnelumfahrung des unteren Reusstales im Berg wieder auf. Rund 10’000 Urnerinnen und Urner unterstützen dieses Anliegen mit ihrer Unterschrift. Der Regierungsrat erklärt sich bereit, dem Bundesrat zur Idee einer Bergvariante gezielte Fragen zu stellen.
Das Schweizer Volk nimmt die Alpeninitiative an.
Das Schweizer Volk stimmt dem Bau der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) am Gotthard und Lötschberg zu. Die NEAT schafft die Voraussetzung, dass künftig der alpenquerende Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert werden kann. Sie halbiert die Fahrzeiten zwischen der Nord- und der Südschweiz. Durch die NEAT wird die Schweiz an das moderne Schienennetz Europas angeschlossen. Dies soll der Umwelt und der Wirtschaft dienen.
Der Regierungsrat zeigt mit einer eigenen Planungsstudie (PS 98) auf, wie den wichtigsten Anliegen der Urner Bevölkerung und der betroffenen Gemeinden Rechnung getragen werden kann.
Der Urner Regierungsrat stellt einen Katalog der Urner Forderungen im Zusammenhang mit dem Bau der Neat auf.