
NEAT ist eine Abkürzung und bedeutet "Neue Eisenbahn Alpen Transversale". Die Abkürzung NEAT wurde später durch den sprachunabhängigen Namen "AlpTransit" abgelöst. Im urnerischen Sprachgebrauch ist die Abkürzung NEAT aber immer noch stark vertreten.
Was bezweckt die NEAT?
Der Bundesbeschluss über den Bau der schweizerischen Eisenbahn Alpentransversale (Alpentransit-Beschluss) nennt in seinem Artikel 3bis das NEAT-Konzept, welches anstrebt, die Schweiz zu einer Drehscheibe im europäischen Hochgeschwindigkeits-Personenverkehr zu entwickeln. Bei der Ausführung ist laufend der bahntechnologische Fortschritt umzusetzen. Im Güterverkehr ist namentlich die optimale Einbindung in die europäischen Bahnkorridore für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) zu verwirklichen. Das Ziel dient dem Schutz des Alpenraums vor weiteren ökologischen Belastungen.
Die NEAT ist denn auch die wesentliche technische Voraussetzung zur Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene.
Projektumfang
Das NEAT-Konzept umfasst den Ausbau der Transitachsen Gotthard und Lötschberg(-Simplon) als Gesamtsystem sowie den besseren Anschluss der Ostschweiz an die Transitachse Gotthard.
In der Volksabstimmung vom 29. November 1998 über Bau und Finanzierung der Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs (FinöV) hat das Schweizervolk einem Bauprogramm zugestimmt, welches für die NEAT den Bau der beiden Basistunnels am Gotthard und am Lötschberg sowie den Zimmerbergtunnel, den Monte Ceneritunnel, den Anschluss der Schweiz an die Hochgeschwindigkeitslinien Europas sowie den Anschluss der Ostschweiz an die Gotthardachse beinhaltet. Die Zufahrts- und Verbindungsstrecken zwischen den genannten Bauwerken wurden vorderhand zurückgestellt und sind nicht Gegenstand der beschlossenen Finanzierung, hingegen der Lärmschutz der Bahnen, Bahn 2000 und der Anschluss der Schweiz ans europäische Hochleistungs-Eisenbahnnetz. Weitere Reduktionen des Projekts erfolgen im Laufe der Entwicklung. So wurde unter anderem der Bau des zweiten Teils des Zimmerbergtunnels hinausgeschoben.
Im Kanton Uri wird im Rahmen dieses Programms vorerst der Gotthardbasistunnel erstellt. Der Gotthardbasistunnel wird vom Raum Rynächt nördlich Erstfeld bis in den Raum Bodio/Biasca führen und eine Länge von zirka 57 km aufweisen. Der Vortrieb erfolgt von insgesamt fünf Orten aus, nämlich vom Nordportal Erstfeld, vom Zwischenangriff Amsteg, vom Fuss des Schachtes Sedrun, vom Zwischenangriff Faido und vom Südportal bei Bodio. Der Gotthard-Basistunnel soll bis im Jahr 2017 betriebsbereit sein.
Im Juni 2002 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid für die Linienführung "Berg lang geschlossen" im Kanton Uri getroffen. Die AlpTransit Gotthard AG hat darauf im Januar 2003 ein neues Projekt in einer Planauflage präsentiert. Anschliessend formulierte der Kanton Uri seine Einsprache (24. Februar 2003) zu Handen des Bundesamtes für Verkehr sowie eine politische Stellungnahme (15. April 2003). Daneben sind auch Einsprachen von Gemeinden, Organisationen und Privaten eingegangen. Nach dem Bereinigungsverfahren wurde die Baubewilligung am 16. März 2004 durch das UVEK erteilt. In dieser Bewilligung ist die Etappierung festgelegt, indem die NEAT zuerst nur südlich des so genannten Knickpunkts bei km 98,2 freigegeben wurde. Der Teil nördlich von Kilometer 98,2 mit der Schächenquerung und bis zum Anschluss im Raum Altdorf Süd wurde im Auflageprojekt 2006 im Plangenehmigungsverfahren öffentlich aufgelegt. Nach der Einsprachebereinigung erfolgte die Plangenehmigungsverfügung mit Datum vom 18. Oktober 2007. Im Februar 2008 ist diese in Rechtskraft erwachsen. Damit lagen für alle im Rahmen der FinöV-Finanzierung vorgesehenen Abschnitte im Kanton Uri Baubewilligungen vor. Der Rohbau des Gotthard-Basistunnels ist inzwischen in einigen Abschnitten bereits abgeschlossen und seit Sommer 2010 läuft dort der Einbau der Bahntechnik an.
Die vom Bundesrat mit Grundsatzentscheid vom Juni 2002 vorgesehene Linienführung "Uri Berg lang Axen" (UBLA) wurde mit zwei verschiedenen Vorprojekten, welche beide die Stammlinienumfahrung von Flüelen beihhalten, konkretisiert. Ende 2010 folgt das Verfahren zur Wahl der favorisierten Variante und Festlegung der entsprechenden Linienführung im Sachplan Verkehr. Der Bau von "Berg lang" kann aber erst erfolgen, wenn die Finanzierung und der Baubeschluss vorliegen. Aus heutiger Sicht rechnet man mit einer Realisierung der nördlichen Zufahrten der NEAT zum Gotthardtunnel frühestens im Jahre 2030.Eine Aufteilung in Abschnitte beziehungsweise Teiletappen ist dabei ebenfalls wahrscheinlich. Hier geht man davon aus, dass für die Bahn die Nordzufahrt mit den Kapazitätsengpässen im Axen höhere Prioritäten für die Realisierung geniesst, als der Berg lang-Tunnel.
Realisierungszeitplan in Uri
Im Kanton Uri zeigt sich der Stand der Planung und Realisierung bis im Jahr 2017 in den einzelnen Bereichen wie folgt:
Aktuelle Infos zum Baufortschritt finden Sie auf der AlpTransit-Seite.