Kanton URI
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Sense nachhaltig genutzt

Übersichtsplan und Nutzungskonzeption




1 - WOHNEN UND DIENSTLEISTUNGEN OST / AB 2013

Diese Parzellen sind in Privatbesitz und vor allem für zusätzliche Wohn­ und Dienstleistungsnutzungen von grossem Interesse. In der Zonenplanrevision Altdorf wurden sie aufgezont (WG 4) und unterste­ hen einer Quartiergestaltungsplan­ Pflicht.

2 - NEUER BAHNHOFPLATZ / 2016 – 2018

Der Platz vor dem Bahnhof Altdorf soll neu gestaltet und zur Dreh­ scheibe des kantonalen Bus­ und Bahnverkehrs werden. Ein Gross­kreisel sorgt für eine sichere und leistungsfähige Verkehrsabwick­lung. Für den Ersatzneubau eines mehrgeschossigen Bahnhofgebäu­des soll ein Investoren­ und Archi­tekturwettbewerb durchgeführt werden.

3 - BAHNHOF- und GEWERBEZONE WEST / AB 2013

Gemäss dem neuen Altdorfer Zo­ nenplan befinden sich die Parzellen in der Gewerbe­, teils auch in der verdichteten Bahnhofzone (Dienst­ leistungen und Wohnen). Die Erschliessung soll künftig über die Reussacherstrasse erfolgen.

4 - VERLÄNGERUNG PERSONENUNTERFÜHRUNG / 2014

Eine Verlängerung der SBB­ Personenunterführung optimiert die Erreichbarkeit des Bahnhofs und ermöglicht eine P+R­ Anlage westlich des Bahnhofs sowie eine attraktive Anbindung des Lang­samverkehrs.

5 - RANDZONE WESTLICH DER BAHNLINIE / AB 2014

Der Sektor erstreckt sich von der Unterführung Reussacherstrasse bis zum heutigen armasuisse­ Areal, wo für die beiden denkmalge­schützten Gebäude (Maillart und Züblin) eine Entwicklungsstudie vorgesehen ist. Ebenfalls in diesem Bereich ist bis auf Weiteres der Cargo ­Freiverlad angesiedelt. Die Reussacherstrasse wird aufgewertet.

6 - RANDZONE LÄNGS A2 / REGIERUNGSSCHACHEN AB 2014

Die grossen Baufelder (5 600 bis 11 000 m2) sind für industriell­ gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Längs der inneren Erschliessungsstrasse erfüllen mehrgeschossige Bauten eine Immissionsschutz­wirkung. In diesem Sektor sind Lösungen für die Strassenführung eines künftigen Halbanschlusses A2 und eventuell auch für das Absetzbecken von AlpTransit zu finden.

7 - VERLEGUNG HOCHSPANNUNGSLEITUNGEN / 2013

Eine Grundvoraussetzung  für den ESP UT West ist die Verlegung der Hochspannungsleitungen von SBB und Alpiq, die das Gebiet heute noch queren. Zurzeit steht eine Kombileitung auf dem rechten Reussdamm im Vordergrund.

8 - ERSCHLIESSUNG WEST / 2014-2018

Die Erschliessung des ESP UT West soll über die Reussacherstrasse (Langsam­ und PW­-Verkehr) sowie über die Industriestrasse (Schwer­ und PW­-Verkehr) erfolgen. Der geplante Halbanschluss A2 Attinghausen ist dabei von hoher Relevanz. Eine neue Ost-­West-Verbindung nach Bürglen unterstützt den Nutzen des Halbanschlusses.

9 - KERNGEBIET EYSCHACHEN / AB 2014

Auf 2 600 bis 4 600 m2 grossen Baufelder sind mehrgeschossige Bauten für Dienstleistungsbetriebe sowie für Wohnnutzungen  und höherwertige industriell­ gewerb­liche Nutzungen geplant. Die beiden Grundbesitzer armasuisse und Kanton Uri arbeiten bezüglich eines Sondernutzungsplans eng zusammen.
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