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Nachholbildung / Berufsabschluss für Erwachsene (BAE)

Beratung von Personen, die eine Nachholbildung absolvieren oder absolvieren möchten.

Berufsabschluss für Erwachsene
Wer sich ausserhalb eines geregelten Bildungsganges Kompetenzen angeeignet hat, kann in bestimmten Berufen das herkömmliche Qualifikationsverfahren durchlaufen. Zulassungsbedingung ist eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung.
Einzelne Berufe legen die Art der beruflichen Erfahrung detaillierter in den entsprechenden Bildungsverordnungen fest.

Zulassung
Das kantonale Amt für Berufsbildung ist für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 eidg. Bildungsverordnung BBV zuständig. Die interessierten Personen stellen einen Antrag an den Wohnortskanton. Das Amt für Berufsbildung prüft aufgrund der eingereichten Gesuchsunterlagen, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung und allfällige Dispensationen.

Zugehörige Objekte