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Beiträge Heimatschutz/Denkmalpflege

Wird ein Schutzobjekt restauriert, so kann an die Massnahmen zur Erhaltung der historischen Substanz beim Kanton das Gesuch für einen Beitrag eingereicht werden. Laut Gesetzgebung besteht kein Anrecht auf eine Unterstützung, in der Regel trägt der Kanton indes rund 15-25% der beitragsberechtigten Kosten. In vielen Fällen ist es möglich, dass auch ein Bundesbeitrag in ähnlicher Höhe erwirkt werden kann. Die Beiträge können nur gesprochen werden, wenn die Finanzen budgetmässig verfügbar sind.

Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Die Gesuchsformulare sind vollständig auszufüllen und samt den erforderlichen Beilagen in Papierform einzureichen. Die Beitragssprechung wird von Bedingungen abhängig gemacht. Insbesondere erfolgt in der Regel ein Grundbucheintrag zugunsten des Kantons (und allenfalls des Bundes), um die Schutzziele sicherzustellen. Ferner sind die Arbeiten planerisch und fotografisch zu dokumentieren. Sie müssen zudem durch den kantonalen Denkmalpfleger begleitet werden. Die detaillierten Bedingungen sind im unten abrufbaren Formular (PDF) dargestellt.

Der Kanton unterstützt namentlich auch die Erneuerung von traditionellen Schindeldächern und Schindelfassaden in schützenswerten Ortsbildern und Landschaften. An die Arbeiten werden in der Regel Beiträge in der Höhe von 40%, max. aber Fr. 80.-- pro m2 ausgerichtet. Ein zusätzlicher Bundesbeitrag ist in diesen Fällen nicht möglich. Die Beiträge können nur gesprochen werden, wenn die Finanzen budgetmässig verfügbar sind. Die detaillierten Bedingungen sind im unten abrufbaren Formular (PDF) dargestellt.

Gesetz über den kantonalen Natur- und Heimatschutz (kNHG)

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