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Schutzinventar Heimatschutz/Denkmalpflege

Das Verzeichnis der Schutzobjekte des Kantons Uri, auch Schutzinventar genannt, stammt aus dem Jahre 1978. Das damals mit Regierungsratsbeschluss in Kraft gesetzte Inventar hat für die meisten Urner Gemeinden noch heute Gültigkeit. Es umfasst gemäss Artikel 6 des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) unter anderem naturnahe Landschaften und Ortsbilder, Erholungsräume, Natur- und Kulturdenkmäler sowie auch Sammlungs- und Archivbestände. Für die Gemeinden Unterschächen und Sisikon wurden mit Regierungsratsbeschluss vom 2. Februar 1999 (Unterschächen) und 3. Juli 2001 (Sisikon) überarbeitete Inventare erlassen.

Aufgrund von neueren Forschungserkenntnissen zu den Urner Denkmälern und den in der Zwischenzeit erstellten Inventaren im Bereich Natur und Landschaft werden ab dem Jahre 2014 bei sämtlichen Gemeinden die Inventare überarbeitet. Mit Beschluss des Regierungsrates vom 15. April 2014 wurde das erste revidierte Inventar der Gemeinde Realp in Kraft gesetzt. Die einzelnen Inventarblätter dieser Gemeinde finden sich im Link unter „Kantonales Schutzinventar“. Die weiteren Gemeinden folgen in den nächsten Jahren.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass gemäss Artikel 17 Absatz 2 NHG die in einem Bundesinventar aufgeführten Schutzobjekte bereits heute ein Bestandteil des kantonalen Inventars bilden. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass zusätzliche lokale Schutzobjekte in den kommunalen Zonenplänen festgesetzt sind, welche noch nicht im Inventar enthalten sind.

Gesetz über den kantonalen Natur- und Heimatschutz (kNHG)

Im Bereich der Natur- und Heimatschutz gelten - unter dem Vorbehalt der obigen Erläuterungen - nach stehende Inventare:

Geschützes Haus, Geschütze Landschaft

Zugehörige Objekte