Inhaltsbereich

Stationäre Massnahme bei Sucht

Allgemein

Das Ziel einer stationären therapeutischen Massnahme, der eine Tatbegehung im Zusammenhang mit einer Sucht oder einer anderen Abhängigkeit zu Grunde liegt, ist die Behandlung dieser Abhängigkeit. Dadurch soll der Gefahr der Begehung von weiteren Straftaten durch die verurteilte Person begegnet werden.

 

Dauer

Die Dauer der Massnahme beträgt in der Regel höchstens 3 Jahre. Sind die Behandlungsziele nach 3 Jahren nicht erreicht, kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Massnahme einmal um ein weiteres Jahr verlängern.

 

Vollzugsort

Die Massnahme wird stationär in einer spezialisierten Institution oder psychiatrischen Einrichtung vollzogen.

 

Kontaktadresse

Carmen Kaufmann, Amtsvorsteherin
Tel. +41 41 875 2230
Email: carmen.kaufmann@ur.ch

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt