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Stationäre Massnahme für junge Erwachsene

Allgemein

Das Ziel einer stationären therapeutischen Massnahme für junge Erwachsene, die zur Zeit der Tat noch nicht 25 Jahre alt waren und bei welchen die Tatbegehung im Zusammenhang mit einer erheblichen Störung in der Persönlichkeitsentwicklung steht, liegt in der Behandlung dieser Entwicklungsstörung. Dadurch soll der Gefahr der Begehung von weiterer Straftaten durch die verurteilte Person begegnet werden.

 

Dauer

Die Dauer der Massnahme beträgt höchstens 4 Jahre. Im Falle einer Rückversetzung nach bedingter Entlassung liegt die Höchstdauer insgesamt bei 6 Jahren; in jedem Fall ist die Massnahme nach Vollendung des 30. Altersjahrs der Täterin oder des Täters aufzuheben.

 

Vollzugsort

Die Durchführung der stationären Massnahmen für junge Erwachsene erfolgt in speziellen Massnahmevollzugseinrichtungen. Diese Einrichtungen sind von den übrigen Anstalten getrennt zu führen.

 

Kontakt

Carmen Kaufmann, Amtsvorsteherin
Tel. +41 41 875 2230
Email: carmen.kaufmann@ur.ch

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