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Strafregisterauszug

Allgemein

Das Strafregister ist eine elektronische Datenbank, in der hauptsächlich Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, zu Massnahmen und - in einigen Fällen - zu Bussen erfasst sind.

 

Strafregisterauszug

Privatauszug

Jede Person kann gemäss Artikel 371 Strafgesetzbuch (StGB) beim schweizerischen Zentralstrafregister einen sie betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. In diesem erscheinen Urteile wegen Verbrechen und Vergehen; Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur im Auszug, wenn ein Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot nach Artikel 67 oder 67b StGB oder nach Artikel 50 oder 50b Militärstrafgesetz (MStG) oder nach Artikel 16a Jugendstrafgesetz (JStG) verhängt wurde.

 

Sonderprivatauszug

Wer sich für eine berufliche oder eine organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder mit anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst, bewirbt oder eine solche Tätigkeit ausübt, kann einen ihn betreffenden Sonderprivatauszug aus dem Strafregister anfordern (Art. 371a Abs. 1 StGB). Er hat mit dem Antrag eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in welcher der Arbeitgeber oder die Organisation, der oder die den Sonderprivatauszug von ihm verlangt, bestätigt, dass:

  1. der Antragsteller sich auf die Tätigkeit nach Absatz 1 bewirbt bzw. diese Tätigkeit ausübt; und
  2. er für die neue Tätigkeit oder die Fortführung der Tätigkeit den Sonderprivatauszug beibringen muss.

Im Sonderprivatauszug erscheinen Urteile, die ein Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot nach StGB, MStG oder JStG enthalten.

Bestellungen nehmen alle Filialen der Schweizerischen Post während den Geschäftszeiten entgegen. Im Übrigen können Strafregisterauszüge und Sonderprivatauszüge auch via Internet bestellt werden.

 

Kontakt

Schweizerisches Strafregister
Dienst für Auszüge an Privatpersonen
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)58 465 01 98

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