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Blitzschutzsysteme

Gestützt auf Artikel 18 des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG) vom 1. Dezember 1996, sowie der Brandschutznorm vom 1. Januar 2015 und der Brandschutzrichtlinie „Blitzschutzsysteme“ vom 1. Januar 2017,

e r l ä s s t

das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär (ABM) die Brandschutz-Weisung:


Blitzschutzsysteme (Planung, Ausführung, Abnahme und Kontrollen)

Die Brandschutz-Weisung Blitzschutzsysteme legt fest, welche Anforderungen an Blitzschutzsysteme gestellt, wie sie projektiert, kontrolliert und dokumentiert werden. Sie regelt die Zuständigkeit für Projektprüfungen, Abnahmen und Kontrollen.


Auftrag

  • Prüfen, bestätigen von Installationsattesten neu erstellter Systeme
  • Verzeichnis über Blitzschutzsysteme mit Installationsattest führen


Rechtsgrundlage

 

 

Blitzbild aus Gewitter

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