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Patientenrechte

Beratung

Suchen Sie Rat bei Problemen im Gesundheitswesen? Haben Sie Fragen zur Krankenversicherung?
Die Patienten- und Versicherten-Organisationen schützen die Patientenrechte im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung. Sie fördern die Patienteninformation und -beratung und ermöglichen den Patientinnen und Patienten eine aktive, verantwortungsvolle Mitwirkung.

Patientenstelle Zentralschweiz
St. Karliquai 12
6000 Luzern 5
Tel. 041 410 10 14
patientenstelle.luzern@bluewin.ch
http://zentralschweiz.patientenstelle.ch/

SPO Patientenschutz
Häringstrasse 20
8001 Zürich
Tel. 044 252 54 22
spo@spo.ch
www.spo.ch

UBA
Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter
Malzstrasse 10
8045 Zürich
Tel. 058 450 60 60
info@uba.ch
www.uba.ch

Ombudsstelle Krankenversicherung
Morgartenstrasse 9
Postfach 3565
6002 Luzern 2
Tel. 041 226 10 10
www.om-kv.ch

Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA
Postfach 2646
8022 Zürich
Tel. 044 211 30 90
help@versicherungsombudsman.ch
www.versicherungsombudsman.ch

 

Krankengeschichte und Auskunftsrecht

Gestützt auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht können Sie jederzeit Auskunft über Ihre Daten in der Krankengeschichte verlangen. Dazu müssen Sie ein schriftliches Gesuch stellen und sich über Ihre Identität ausweisen (Kopie eines amtlichen Ausweises beilegen). Ihr Arzt oder Spital muss Ihnen dann Kopien der gesamten Krankengeschichte oder der von Ihnen verlangten Teile daraus zustellen. Zur Krankengeschichte gehören alle Aufzeichnungen, die mit Ihrer Behandlung im Zusammenhang stehen, inkl. Röntgenbilder, EKG, Berichte, Korrespondenzen etc.

 

Patientenverfügung

Mittels Patientenverfügung kann sichergestellt werden, dass der persönliche Wille respektiert wird, wenn aus Krankheitsgründen die eigene Urteils- und Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Sie hilft Angehörigen und medizinischen Fachleuten bei der Entscheidung, ob lebensverlängernde Massnahmen unterlassen werden sollen, wenn der Tod nahe ist oder keine Aussicht mehr besteht, das Bewusstsein wieder zu erlangen.

Um der verfügenden Person und ihrer allfälligen Vertretung eine Hilfestellung bei der Ausstellung einer Patientenverfügung oder einer Patientenvollmacht zu geben, haben mehrere Institutionen entsprechende Mustervorlagen und auch Wegleitungen für die praktische Anwendung entwickelt (siehe Links).

Zugehörige Objekte

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Auskunftsbegehren an Ärztin oder Arzt Einsichtnahme in Krankengeschichte Download 0 Auskunftsbegehren an Ärztin oder Arzt Einsichtnahme in Krankengeschichte
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