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Brandmelde- und Sprinkleranlagen

Gestützt auf Artikel 18 des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG) vom 1. Dezember 1996 , sowie der Brandschutznorm vom 1. Januar 2015 und der Brandschutzrichtlinie „Brandmeldeanlagen“ vom 1. Januar 2017,

e r l ä s s t

das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär (ABM) die Brandschutz-Weisung:

Brandmeldeanlagen (BMA) (Ausführung, Abnahme und Kontrollen)

Diese Weisung legt fest, welche Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) gestellt, wie sie abgenommen und kontrolliert werden sowie wer Projektbeurteilungen, Abnahmen und Kontrollen durchführt. Sie gilt auch für den Ersatz von Brandmeldeanlagen.

Sprinkleranlagen (SPA)

Für Projekte mit Sprinkleranlagen (SPA) gilt die  Weisung Brandmeldeanlagen sinngemäss.

Rechtsgrundlage

Bild Brandmeldeplan

Zugehörige Objekte