Inhaltsbereich

Beglaubigungen und Urkunden

Folgende Dokumente werden von der Standeskanzlei ausgestellt:

Apostille

Eine Apostille wird auf öffentlichen Urkunden, die für ein anderes Land benötigt werden, angebracht (z.B. Zivilstandsausweis bei Heirat im Ausland). Damit wird die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft in welcher die unterzeichnende Person der Urkunde gehandelt hat, bestätigt.

Mit einer Apostille beglaubigt werden hauptsächlich die Unterschriften von Notaren, aber auch Unterschriften von Amtspersonen (z.B. Zivilstandsbeamte, Handelsregisterführer, Gemeindeschreiber, usw.).

Die Apostille gilt nur für Länder die das Übereinkommen von Den Haag ratifiziert haben. Die Länderliste ist im Internet www.hcch.net einsehbar.

 

Leichenpass

Für jede Beförderung eines Leichnams ins Ausland muss aus seuchenpolizeilichen Gründen ein Leichenpass ausgestellt werden. Damit entstehen an den Grenzen keine Probleme.

 

Beglaubigung

Eine Beglaubigung wird auf öffentlichen Urkunden, die für ein anderes Land benötigt werden, angebracht (z.B. Zivilstandsausweis bei Heirat im Ausland). Damit wird die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft in welcher die unterzeichnende Person der Urkunde gehandelt hat, bestätigt.

 

Bescheinigung

Mit der Bescheinigung wird die Übereinstimmung der Kopien mit den uns vorgelegten Originalen (z.B. Ausweise, Zeugnisse, usw.) bestätigt.

 

Wechselprotest

Der Wechselprotest ist ein Dokument, mit dem von einem Notar oder Gerichtsvollzieher beurkundet wird, dass der betreffende Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde.

Zugehörige Objekte