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Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Rechtliche Grundlagen

Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben verfügen über:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis auf dem Gebiet, in dem sie bilden, oder über eine gleichwertige Qualifikation;
  • zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet;
  • eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 100 Lernstunden.
Anstelle der Lernstunden  können 40 Kursstunden treten. Diese werden durch einen Kursausweis bestätigt.

Anmeldung und Informationen Berufsbildnerkurs

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Ausbildungsberatung +41 41 875 2046 / +41 41 875 2048 berufsbildung@ur.ch