Inhaltsbereich

Kantonsbeiträge an Volksschule

Gemäss Artikel 3 der Schulischen Beitragsverordnung richtet der Kanton den Gemeinden an deren Kosten für die Volksschule  einen Pauschalbeitrag pro Schülerin und Schüler aus. Die Höhe des Beitrags wird jährlich anhand des Kostenindex Volksschule neu berechnet.

Folgende weiteren Beiträge werden ausgerichtet:

  • Beitrag an die Weiterbildung der Lehrpersonen
  • Beitrag an Schulversuche
  • Beitrag an die Erstberatung der Lehrpersonen (durch schulpsychologischen Dienst)
  • Beitrag an gemeindeübergreifende Aktivitäten
Rechtliche Grundlage ist die schulische Beitragsverordnung.

Die Bildungs- und Kulturdirektion erteilt gerne Auskünfte.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download