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Beteiligungspolitik

Der Kanton erfüllt eine Reihe seiner Aufgaben nicht selber, sondern überträgt sie an Organisationen ausserhalb der Kernverwaltung. Auch kann er mit anderen Gemeinwesen oder Privaten Partnerschaften eingehen. Dabei ist stets die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung das Ziel. Sofern der Kanton Träger oder (Mit-) Eigentümer dieser Organisationen ist, zählen sie zu den kantonalen Beteiligungen.
Als Grundlage für die Beteiligungspolitik dient dem Regierungsrat ein Grundlagenpapier, die sogenannten Public Corporate Governance Richtlinien (PCG-Richtlinien). Sie bezwecken ein ausgewogenes Verhältnis von Führung, Steuerung und Kontrolle und entsprechen den rechtspolitischen Absichten des Regierungsrats. Sie gelten für die Direktionen und die Standeskanzlei als Weisung.
Mit der Beteiligungspolitik werden folgende Ziele angestrebt:

  • Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Grundversorgung;
  • Minimierung der Risikoexposition des Kantons;
  • wirtschaftliche Unternehmensführung;
  • sparsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln;
  • angemessene Gewinnausschüttung an den Kanton bzw. ein kostengünstiger Leistungsbezug für den Kanton.

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