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Einwohnergemeinden

Der Regierungsrat regelt das Rechnungswesen der Gemeinden nach Anhörung der Gemeinden in einem Reglement (Art. 2 Abs. 4 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (RB 3.2111)). Das Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden (RRG; RB 3.2115) wurde vom Regierungsrat am 9. März 2010 beschlossen. Zur einheitlichen Umsetzung des Reglements und zur Unterstützung der Einwohnergemeinden bei der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 auf den 01.01.2012 hat die Finanzdirektion in Zusammenarbeit mit Vertretern von Einwohnergemeinden weitergehenden Weisungen mit Mustervorlagen für die praktische Umsetzung erarbeitet.

Zur Koordination und Vereinheitlichung der Abläufe im Gebührenwesen von Baubewilligungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden hat die Finanzdirektion eine Weisung erlassen.

Rechtsgrundlagen

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