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Meldepflicht / Adress- und Berufsänderungen

Meldepflicht
Wer ist meldepflichtig?
-  alle männlichen Schweizer Bürger zwischen dem 18. und 37. Altersjahr
-  alle Angehörigen der Armee und des Rotkreuzdienstes
-  Die Meldepflicht gilt damit auch für Zivildienstleistende, Angehörige des Zivilschutzes sowie
 Militärdienstuntaugliche.

Was ist zu melden?
-  Jede Änderung der Wohnadresse innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde zu erledigen.
-  Jede Änderung der Personalien (Beruf, Namensänderung) beim Kreiskommando.

An wen geht die Meldung?
Amt für Bevölkerungsschutz und Militär
Kreiskommando Uri
Lehnplatz 22
6460 Altdorf

Dienstbüchlein verloren! Senden Sie ein E-Mail! 
urs.sturzenegger@ur.ch

Zivildienstpflichtige wenden sich in dieser Angelegenheit ausschliesslich an:

Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI
Regionalzentrum Aarau
Bahnhofstrasse 29
Postfach
5000 Aarau
Telefon: 058 465 49 77
E-Mail: aarau@zivi.admin.ch

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