Inhaltsbereich

Verkauf von alkoholischen Getränken in einem Ladenlokal

Der Verkauf von gebrannten Wassern in Ladenlokalen ist bewilligungspflichtig.

Gesuche um eine Bewilligung sind zwei Monate vor der Betriebseröffnung oder -übernahme schriftlich einzureichen. Das dafür erforderliche Formular finden Sie im Online-Dienst.

Zugehörige Objekte