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Zivilstandsereignisse im Ausland

Welche Formalitäten sind zu beachten?

Bei einem Zivilstandsereignis im Ausland ist es für die betroffenen Schweizerinnen und Schweizer wichtig, dass auch ihre amtlichen Eintragungen in der Schweiz rasch und vollständig nachgetragen werden können. Deshalb sind im Ausland erfolgte Zivilstandsereignisse auf amtlichem Wege in die Schweiz zu melden. Ausländische Urkunden werden erst nach Überprüfung und Beglaubigung durch die schweizerische Vertretung im Ausland (Schweizer Botschaft oder Konsulat) und mit Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen in die schweizerischen Register eingetragen.

 

Ausländische Behörden

Die Beurkundung oder Registrierung im Ausland untersteht den einschlägigen Bestimmungen des Ereignisstaates. Die Behörden dieses Staates bestimmen die vorzulegenden Dokumente.

Aus diesem Grunde bitten wir Sie, sich direkt bei den Behörden des Ereignisstaates oder bei der Vertretung dieses Staates in der Schweiz (Botschaft, Konsulat) danach zu erkundigen. Nur diese Stellen können Ihnen verbindliche Auskünfte erteilen.

Adressen der ausländischen Vertretungen in der Schweiz

 

Schweizerische Behörden

Ausländische Amtsstellen melden Zivilstandsereignisse meist nicht oder nur mit grosser Verspätung den schweizerischen Behörden. Wir bitten Sie deshalb auch in Ihrem eigenen Interesse, die Ereignisse sofort nach Eintritt der zuständigen schweizerischen Behörde im Ausland zu melden. Diese sorgt für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet diese auf dem amtlichen Weg an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter.

Adressen der Schweizer Vertretungen im Ausland

Bitte melden Sie auf diesem Weg sämtliche im Ausland erfolgten Zivilstandsereignisse, wie:

  • Geburt
  • Eheschliessung
  • Todesfall
  • Kindesanerkennung
  • Scheidung
  • Namensänderung
  • Adoption
  • usw.

Falls Sie keinen festen Wohnsitz im Ausland haben und somit bei der schweizerischen Vertretung des Ereignislandes nicht immatrikuliert sind, ist es für einen speditiven Ablauf wichtig, dass Sie sich genügend ausweisen und Ihre Personalien umfassend belegen können. Erkundigen Sie sich bei geplanten Ereignissen im Ausland (z.B. bei einer Trauung) vor der Abreise bei der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons oder beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes, welche Dokumente Sie nebst den Ereignisurkunden bei der schweizerischen Vertretung vorlegen müssen. Korrekte Angaben zur Abstammung, zum Zivilstand und zu den Heimatorten sind sehr wichtig. Geben Sie auf jeden Fall immer Ihre derzeit aktuelle Adresse an. Auch allfällige vor der Abreise ins Ausland in der Schweiz abgegebene Namenserklärungen sind vorzulegen.

War eine Vorsprache auf der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland nicht möglich, nehmen Sie bitte umgehend nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz mit der kantonalen Aufsichtsbehörde des Heimatkantons Kontakt auf (für den Kanton Uri: Abteilung Gemeinden, Zivlstandsaufsicht Kt. Uri, 6002 Luzern )

 

Heirat im Ausland

Heiraten im Ausland ist für Schweizerinnen und Schweizer mit einigen Behördengängen verbunden. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass Sie diese Formalitäten so reibungslos wie möglich erledigen können.

 

Vor der Heirat

Bitte klären Sie folgende Fragen rechtzeitig:
1. Bei den ausländischen Behörden
Erkundigen Sie sich beim ausländischen Standesamt, wo Sie heiraten wollen oder beim entsprechenden ausländischen Konsulat in der Schweiz über Dokumente, die Sie aus der Schweiz mitbringen müssen. Die Heirat erfolgt nämlich nach den dortigen Gesetzen und Vorschriften.

       2. Beim schweizerischen Zivilstandsamt

Wie möchten Sie nach der Heirat heissen? Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts über die Möglichkeiten der Namensführung nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Dokumente unbedingt vor der Heirat unterschrieben werden müssen.

       3. Bei der schweizerischen Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat)

Erkundigen Sie sich bei der für den Heiratsort zuständigen schweizerischen Vertretung darüber, welche Formalitäten nach der Heirat notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung auf amtlichem Wege in die Schweiz gemeldet wird.

 

Nach der Heirat

Ausländische Amtsstellen melden Ihre Heirat meist nicht oder nur mit grosser Verspätung den schweizerischen Behörden. Wir bitten Sie deshalb - auch in Ihrem eigenen Interesse - Ihre Zivilstandsänderung sofort nach der Heirat der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland zu melden. Falls nötig sorgt diese für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet diese an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter.

War die Vorsprache auf der zuständigen schweizerischen Vertetung im Ausland nicht möglich, nehmen Sie bitte umgehend nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz Kontakt auf mit der kantonalen Aufsichtsbehörde des Zivilstandswesens des Heimatkantons auf.

 

Aufsichtsbehörde des Kantons Uri

Abteilung Gemeinden
Zivilstandsaufsicht des Kt. Uri
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Weiter Informationen finden Sie hier.

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