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Schiffsführerausweis Gesuch

Zum Führen eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich wenn:

  • die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
  • die Segelfläche mehr als 15 m2 beträgt
Kategorien   Mindestalter
A Schiffe mit Maschinenantrieb soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen 18 Jahre
B Fahrgastschiffe Gemäss SBV*
C Güterschiffe mit Maschinenantrieb 20 Jahre
D Segelschiffe 14 Jahre
E Schiffe besonderer Bauart 20 Jahre

*Das Mindestalter für die Erlangung eines Schiffsführerausweises der Kategorie B einschliesslich deren Unterkategorien richtet sich nach Artikel 43 der Schiffbauverordnung vom 14. März 1994 und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen des Departementes.

Der Ausweis der Kat. A wird auf Segelschiffe mit Motor beschränkt wenn die Führerprüfung mit einem solchen Schiff absolviert wird.

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