Seit dem 1. Mai 2010 ist das Rauchen schweizweit in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, verboten.
Damit die gesetzlichen Bestimmungen möglichst einfach und klar umgesetzt werden können, hat der Regierungsrat das Reglement zum Schutz vor Passivrauchen erlassen. Als Ergänzung zu diesem Reglement, hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion in Zusammenarbeit mit Gastro Uri das «Merkblatt für Gastwirtschaftsbetriebe zur Umsetzung des Schutzes vor Passivrauchen» überarbeitet. Das Merkblatt soll die wesentlichen Fragen zur Umsetzung des Schutzes vor Passivrauchen in den Gastwirtschaftsbetrieben beantworten.