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Gemeinnützige Arbeit

Allgemein

Freiheitsentzüge bis zu 6 Monaten, Geldstrafen oder Bussen können in Form der Leistung von unentgeltlichen Arbeitseinsätzen zu Gunsten von sozialen Einrichtungen und Hilfsbedürftigen vollzogen werden.

 

Kontakt

Agnell Rölli, Leiter Bewährungshilfe
Tel. +41 41 875 2239
Email: agnell.roelli@ur.ch

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