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Kulturförderung

Gesuche Kulturförderung

Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können Anträge für die Unterstützung von Projekten im Bereich Kultur stellen. Diese können vom Regierungsrat mit Swisslos-Erträgen unterstützt werden. Die Eingabe von Gesuchen ist jederzeit möglich. Es gibt keine Eingabefristen. Gesuche müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Projektbeschrieb
  • Budget/Kostenaufstellung
  • Finanzierungsplan
  • Angaben zu den Personen und Institutionen, welche das Projekt eingeben
  • Zeitplan der Realisierung

Gesuche für die Projektförderung sind elektronisch zu richten an:
gesuche.lotteriefonds@ur.ch.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Ausrichtung eines Beitrags. Die Gesuche werden vom Amt für Kultur geprüft. Über Beiträge entscheidet der Regierungsrat des Kantons Uri.

Gesuche können auch postalisch eingereicht werden:
Amt für Kultur und Sport
Abteilung Kulturförderung
Ralph Aschwanden
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturprojekte ist das Gesetz über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz KFG; RB 10.8111).

Filmförderung:

Innerschweizer Filmfachgruppe IFFG
Die Zentralschweizer Kantone delegieren die Beurteilung im Bereich Filmförderung seit 1986 an die Innerschweizer Filmfachgruppe (IFFG), die als Fachgremium für die Beurteilung der Filmgesuche der sechs Zentralschweizer Kantone zuständig ist. Die Geschäftsstelle der IFFG ist seit Beginn beim Kanton Luzern in der Abteilung Kulturförderung angesiedelt.

Die IFFG, die sich aus delegierten Expertinnen und Experten aus allen Zentralschweizer Kantonen zusammensetzt, begutachtet und diskutiert eingegangene Gesuche, die einen oder mehrere Kantone betreffen. Darauf gestützt gibt sie Beurteilungen und Empfehlungen an die Kantone ab. Zwar haben diese keine Rechtsverbindlichkeit, sie dienen jedoch den zuständigen Behörden in der Entscheidungsfindung als zentrale Grundlage. Die IFFG verfügt folglich über keine Entscheidungskompetenzen und über keine finanziellen Mittel.

Gesuche von Filmschaffenden sind an die IFFG zu richten. Das entsprechend Online-Formular finden Sie hier.

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