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Steuererlass

Gesuche um Steuererlass für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer sind an das Amt für Steuern, Tellsgasse 1, 6460 Altdorf zu richten. Das Erlassgesuch muss schriftlich und begründet sein und die nötigen Beweismittel enthalten.

Zugehörige Objekte

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Weisung Nr. 5.01 zur Behandlung von Erlassgesuchen für die Kantons- und Gemeindesteuern, gültig ab 01.01.2019 Download 0 Weisung Nr. 5.01 zur Behandlung von Erlassgesuchen für die Kantons- und Gemeindesteuern, gültig ab 01.01.2019
Erlassverordnung EFD für direkte Bundessteuer, gültig ab 01.01.2016 (SR 642.121) Download 1 Erlassverordnung EFD für direkte Bundessteuer, gültig ab 01.01.2016 (SR 642.121)