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Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person frühzeitig festlegen, wer im Fall ihrer späteren Urteilsunfähigkeit die Betreuung und rechtliche Vertretung übernehmen soll.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde, freiwillig bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz ins Schweizerische Zivilstandsregister (Personenstandsregister) eintragen zu lassen. So kann für den Fall der Urteilsunfähigkeit einer Person sichergestellt werden, dass die Erwachsenenschutzbehörde in Erfahrung bringen kann, ob ein Vorsorgeauftrag besteht und wo dieser aufbewahrt wird.

Die Eintragung des Hinterlegungsortes im Personenstandsregister ist jedoch für die Gültigkeit eines Vorsorgeauftrages nicht zwingend erforderlich und bezweckt einzig die örtliche Auffindung.

  • Vermerkt wird der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages.

  • Der Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig oder durch öffentliche Urkunde errichtet werden.

  • Es ist nicht möglich, den Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt zu hinterlegen.

  • Der Antrag auf Hinterlegung Link Antragsformular kann entweder persönlich direkt am Schalter des Zivilstandsamtes (Identitätskarte oder Pass muss vorgelegt werden) oder durch einen Notar mit einem Vollmachtsformular Link Formular eingereicht werden.

  • Die Gebühren richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) und betragen pro Eintragung beim Zivilstandsamt Fr. 75.--.

Im Kanton Uri ist das Zivilstandsamt zuständig für die Eintragung der Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde und wo er hinterlegt ist. Zivilstandsamt Uri, Marktgasse 6, 6460 Altdorf, Tel. 041 875 22 80, zivilstandsamt@ur.ch. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.

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