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Zweitwohnungen
Zweitwohnungsgesetz seit 1. Januar 2016 in Kraft
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative haben sich Volk und Stände am 11. März 2012 dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken.
Am 1. Januar 2016 ist das neue Bundesrecht über Zweitwohnungen in Kraft getreten.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz; ZWG) vom 20. März 2015Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zweitwohnungsverordnung (ZWV) vom 4. Dezember 2015Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Gesetzesvollzug obliegt der Gemeindebaubehörde.
Wohnungsinventar und Zweitwohnungsanteil
Zur Berechnung der Zweitwohnungsanteile verpflichtet das ZWG alle Schweizer Gemeinden jährlich ein Wohnungsinventar zu erstellen. Die Grundlage dafür bildet das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Das GWR wird von den Gemeinden gepflegt und durch das Bundesamt für Raumentwicklung per 31.12. ausgewertet. Ende März publiziert das ARE die Wohnungsinventare und Zweitwohnungsanteile. Die Gemeinden müssen im Wohnungsinventar die Gesamtzahl der Wohnungen sowie die Erstwohnungen ausweisen, es gibt für sie jedoch keine Pflicht, Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen oder Zweitwohnungen im GWR als solche zu deklarieren.
Die aktuell vom Zweitwohnungsgesetz betroffenen Gemeinden können im Geoportal des Bundes in der Karte Wohnungsinventar eingesehen werden:
Karte WohnungsinventarExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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| 1) Überblick über das Zweitwohnungsgesetz (PDF, 765 kB) | Download | 0 | 1) Überblick über das Zweitwohnungsgesetz |
| 2) Merkblatt Nachweis Zweitwohnungsanteil (PDF, 348 kB) | Download | 1 | 2) Merkblatt Nachweis Zweitwohnungsanteil |
| 3) Merkblatt für die Erteilung von Baubewilligungen (PDF, 29 kB) | Download | 2 | 3) Merkblatt für die Erteilung von Baubewilligungen |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Raumplanung | +41 41 875 2451 | marco.achermann@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Amt für Raumentwicklung | +41 41 875 2429 | raumplanung@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |
| Name |
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| Zweitwohnungen |
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| Name | Beschreibung |
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