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Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991 will das bäuerliche Grundeigentum fördern. Namentlich soll der Familienbetrieb als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichteten Landwirtschaft erhalten und ihre Struktur verbessert werden.
Weiter will es die Stellung des Selbstbewirtschafters, einschliesslich diejenige des Pächters, beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke stärken. Das Bodenrecht soll zudem den Handel von landwirtschaftlichem Boden zu übersetzten Preisen verhindern.

Die Volkswirtschaftsdirektion ist als Bewilligungsbehörde für die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen des Bodenrechts zuständig.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Informationen zur Verfügung. Rufen Sie uns an, senden Sie uns eine E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin.

Wir bitten Sie zu beachten, dass verbindliche Auskünfte nur auf schriftliche Anfrage hin erteilt werden können.

Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht; BGBB

Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht; VBB

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