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Sonderpädagogik

Im Zuge von NfA haben die Kantone die Verantwortung über die sonderpädagogischen Angebote übernommen.
Rechtliche Grundlagen sind die Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri und die Richtlinien  zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen.

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