Inhaltsbereich

Anmeldung eines Schiffes zur Immatrikulation

Grundsätzlich benötigen alle Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild.
Davon ausgenommen sind nur:

  • Schiffe, die kürzer sind als 2.50 m
  • Paddelboote, Strandboote und dergleichen
  • Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter

Falls die Schildnummer eines Schiffes übertragen wird, bitte folgendes Formular ausfüllen:
Übertragung von Kontrollschilder

Zugehörige Objekte