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Arbeitsvermittlung

Bitte beachten Sie, dass die Pflicht, sich persönlich intensiv um Arbeit zu bemühen, bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit besteht. Dies bedeutet für Sie im Speziellen:

• Während der Kündigungsfrist tätigen Sie die Arbeitsbemühungen ab Datum der Kündigung.
• Bei befristeten Arbeitsverhältnissen tätigen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses.
• Bei einer temporären Anstellung suchen Sie ununterbrochen nach Arbeit; zum Zeitpunkt der Anmeldung weisen Sie Arbeitsbemühungen für die letzten 3 Monate vor

In der Regel sind 10 - 12 Arbeitsbemühungen pro Monat zu erbringen. Bitte bewahren Sie die Bewerbungen jeweils auf.

Offene Stellenangebote in der ganzen Schweiz können Sie finden über:

Nach der Anmeldung steht Ihnen das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) mit den folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:
 

  • Erstinformation über Rechte und Pflichten der Arbeitslosen
  • Persönliche Beratung und Vermittlung offener Stellen
  • Standortbestimmung und Einarbeitung der individuellen Suchstrategie
  • Vermittlung geeigneter Bewerbungstechniken
  • Eröffnen eines RAV-Kundenkontos bei arbeit.swiss

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