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Anlassbewilligungen

Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig. Als Veranstaltung gilt nach Gastwirtschaftsgesetz jeder öffentliche Anlass, bei dem Getränke und Speisen gegen Entgelt abgegeben werden.

Das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.

Bitte beachten Sie die Informationen in den untenstehenden Dokumenten sowie die Hinweise unter "Links".
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Auszug Gastwirtschaftsgesetz (PDF, 134 kB) Download 2 Auszug Gastwirtschaftsgesetz
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Flyer (PDF, 228 kB) Download 4 Flyer
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