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Anlassbewilligungen

Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig. Als Veranstaltung gilt nach Gastwirtschaftsgesetz jeder öffentliche Anlass, bei dem Getränke und Speisen gegen Entgeld abgegeben werden.

Das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.

Bitte beachten Sie die Informationen in den untenstehenden Dokumenten sowie die Hinweise unter "Links".